Rund ums Tier

Tierquälerei: Hund im Wald angebunden und zum Sterben zurückgelassen

Ein Paar aus Osnabrück wollte in die Ferien fahren. Aber Charlotte, ihr kleiner Hund, durfte nicht mit - aber wohin mit ihr? Kurzerhand brachten die beiden das Tier in einen Wald und ketteten es an einen Baum. Hilflos hing Charlotte dort, fast zu Tode stranguliert von einem eisernen Würgehalsband. Dass die junge Hündin heute noch lebt, verdankt sie nur einem Zufall…

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Nur durch Zufall entdeckt

☞ Das Paar aus Osnabrück hatte Charlotte einfach ihrem Schicksal überlassen. Ohne Futter, ohne Wasser. Und so kurz an den Baum gebunden, dass die Hündin sich nicht einmal hinlegen konnte.

Mindestens zwölf Stunden muss sie so gestanden haben. Allein. Frierend. Verängstigt. Hungrig. Dann wurde sie zufällig von Handwerkern entdeckt, die sie sofort Tierheim und Feuerwehr alarmierten. Um der armen Kreatur über den ersten Schock hinweg zu helfen, opferten einige Feuerwehrmänner ihr Lunchpaket und trösteten die völlig erschöpfte und verängstigte Hündin.

Charlotte sollte sterben

Ein kleines Wunder, dass Charlotte überhaupt entdeckt wurde: Ihre Besitzer hatten nämlich ganz bewusst eine Stelle ausgesucht, die von der nahen Straße aus nicht einzusehen war. Dass die Mischlingshündin dort jämmerlich zu Grunde gehen würde, war wohl Teil der Urlaubsplanung.

Zeitungsfoto überführt die Täter

Weil das noch junge Tier keinen Chip trug, konnten die Halter zunächst nicht ausfindig gemacht werden. Charlotte kam ins Tierheim. Doch während sie dort wieder aufgepäppelt wurde, hefteten sich der Jagdaufseher und der oberste Tierschützer von Osnabrück an die Fersen der Tierquäler, und nachdem die „Neue Osnabrücker Zeitung“ ein Foto der Hündin veröffentlicht hatte, meldeten sich Zeugen, die wussten, wo die Halter zu finden waren. Der Rest war polizeiliche Routine: Vernehmung, Geständnis, Strafanzeige.

Die Erinnerung wird bleiben

Das herzlose Paar kam wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht – und wurde verurteilt: zu 600 bzw. 800 Euro Geldstrafe. Charlotte hat inzwischen eine neue Familie gefunden und sich gut eingelebt. Die traumatische Erinnerung an ihre angsterfüllten Stunden im Wald wird sie aber noch lange begleiten – Hunde vergessen nicht so schnell.

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Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Tierquälerei § 17 Tierschutzgesetz (TierSchG)

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