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Schwangerschaftsabbruch: Wenn ein Baby nie auf die Welt kommt

Mariella Ahrens, Ex-Frau des Grafen von Faber-Castell, hatte damals bekannt gegeben, Jahre zuvor ungewollt schwanger geworden zu sein und sie deshalb vorhatte, ihr Kind abzutreiben. Erst als sie den ersten Herzschlag im Ultraschall gesehen hätte, hätte sie sich dagegen entschieden. Ihre Tochter wird es ihr heute danken. Doch auch wenn sie sich damals gegen ihr Kind entschieden hätte: Wer hätte das Recht, darüber ein Urteil zu fällen?

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1971 unterschrieben in Frankreich 343 prominente Frauen ein Manifest, in dem sie sich zu einer Abtreibung bekannten. Spätestens seit dem ist das Thema wohl eines der am heftigsten geführten öffentlichen Diskussionen. Sowohl Gegner wie Befürworter einer Abtreibung haben sich - zumindest gefühlt - in all den Jahren noch keinen Schritt aufeinander zubewegt.

Für jede Frau bedeutet die Entscheidung, Abtreiben zu lassen, eine enorme psychische Belastung und extreme Stresssituation, doch anstatt ihnen zu helfen und zu unterstützen, werden sie oft alleine gelassen und vom Staat im schlimmsten Fall sogar noch kriminalisiert. Denn Abtreibungen sind in Deutschland nach wie vor verboten, laut § 218 ff des Strafgesetzbuches drohen eine Geldstrafe oder sogar bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe!

Auch Nina Hagen ist eine der Frauen, die in ihrem Leben einmal abgetrieben haben. Sie war 15 Jahre alt, als sie ungewollt schwanger wurde. Mädchen unter 18 Jahren dürfen allerdings grundsätzlich, wenn sie es wollen, eine ungewollte Schwangerschaft straffrei abbrechen.

Wann ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland erlaubt?

Wie bereits erwähnt ist eine Abtreibung in Deutschland gemäß § 218 Strafgesetzbuch (StGB) zwar grundsätzlich für alle Beteiligten strafbar, es gibt aber Ausnahmen:

Wichtig: § 218 ff

Ein Schwangerschaftsabbruch ist in der Regel bis zur 12. Woche nach der Empfängnis jederzeit und ohne Begründung möglich, wenn die Frau nachweist, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen und den Eingriff von einem Arzt machen lässt. Dann ist die Abtreibung zwar immer noch rechtswidrig, sie bleibt aber straffrei.

Genauso bleibt es straffrei, wenn es sogenannte "kriminologische" Gründe für einen Abbruch gibt, also eine ungewollte Schwangerschaft z.B. nach einer Vergewaltigung. Aber auch diese Tat darf nicht mehr als 12 Wochen her sein. Einen Beratungsschein braucht die Frau dann allerdings nicht vorzuweisen.

Zu guter Letzt gibt es noch medizinische Gründe, die eine Abtreibung jederzeit - auch noch nach den 12 Wochen - erlaubt, und zwar in solchen Situationen, wenn die Gesundheit und das Leben der Schwangeren auf dem Spiel steht.

Letzter Ausweg

Wer die 12-Wochenfrist verpasst hat, hat auch die Möglichkeit, ins Ausland zu gehen. Es gibt immer noch genügend Länder, wo ein Schwangerschaftsabbruch ungeahndet, unkompliziert und seriös durchgeführt wird.

In Österreich zum Beispiel kann man legal bis zur 16. Woche abtreiben lassen. In den Niederlanden gibt es sogar zwei auf Abtreibung spezialisierte Kliniken (Heemstede und Utrecht), in denen Frauen bis zur 22. Schwangerschaftswoche (24. Empfängniswoche) den Eingriff von dafür ausgebildeten Ärzten durchführen lassen können. 

Und nein, es ist nicht legal...

Um es noch einmal klar zu sagen: Nein, es ist nicht legal, nach der 12. Woche zum Beispiel in die Niederlande zu fahren und dort eine Abtreibung vornehmen zu lassen.

Doch wenn man bedenkt, dass weltweit jedes Jahr ca. 70.000 Frauen bei illegalen Abtreibungen und selbsternannten "Engelsmachern" ihr Leben verlieren, kann die Entscheidung für das Ausland tatsächlich ein Argument dafür sein...

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Textbezogene Paragraphen / Urteile:

§ 218 ff

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