Entführung und Vergewaltigung einer 17-jährigen Schülerin
Im Prozess gestand der 52-jährige Angeklagte Thomas K. die von langer Hand geplante Gräueltat. Schon seit geraumer Zeit habe er „davon geträumt“ und nach potentiellen Opfern Ausschau gehalten, dabei habe er aber stets darauf geachtet, unauffällig zu bleiben.
Während das Opfer litt, schaute der Täter entspannt mit seiner Ehefrau einen Krimi...
So führte er auch, während das junge Mädchen hilflos in der Garage voller Sexspielzeug lag, ein „normales“ Leben. Er besuchte Verwandte, ging einkaufen und schaute abends mit seiner Ehefrau gemeinsam „Tatort“. Nur durch Zufall fand die Polizei nach 3 Tagen das bereits vermisste Mädchen.
Nicht wieder gutzumachen
Das Gericht stufte nun den Täter als voll schuldfähig ein und verurteile den Mann zu einer Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Zusätzlich sprach die Kammer des Landgerichts Köln der Schülerin wegen ihrer schweren Traumatisierung ein Schmerzensgeld in Höhe von 35.000 Euro zu.
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Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Landgericht Köln Urt. v. 24.02.2015
§§ 177, 234 StGB