Wer haftet, wenn Du auf einem nassen Boden ausrutschst?
⚠️ Grundregel: Wer für einen Bereich verantwortlich ist (z. B. Supermarktbetreiber, Gebäudeverwaltung, Arbeitgeber), muss dafür sorgen, dass niemand unnötig stürzt.
🤔 Mögliche Verantwortliche:
➡ Supermärkte & Geschäfte – Wenn z. B. ein umgekipptes Getränk nicht beseitigt wurde.
➡ Restaurants & Cafés – Wenn das Personal eine verschüttete Flüssigkeit nicht sofort entfernt.
➡ Arbeitgeber & Bürogebäude – Wenn der Boden frisch gewischt wurde, aber kein Warnschild stand.
➡ Vermieter & Hausverwaltung – Wenn im Treppenhaus Wasser steht, z. B. durch eine defekte Heizung oder Dachleck.
‼️ Achtung: Nicht jeder Rutsch-Unfall führt automatisch zu Schmerzensgeld! Entscheidend ist, ob der Verantwortliche seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
🤓 Tipp: Falls Du ausgerutscht bist, solltest Du sofort Beweise sichern – Fotos machen, Zeugen suchen und den Vorfall melden!
Wann hast Du Anspruch auf Schmerzensgeld?
✅ Schmerzensgeld gibt es, wenn:
👍 Die Rutschgefahr hätte vermieden werden können.
👍 Der Verantwortliche (z. B. der Supermarkt) seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat.
👍 Du tatsächlich verletzt wurdest (z. B. Prellung, Verstauchung, Knochenbruch).
❌ Kein Anspruch besteht, wenn:
👎 Der Boden durch einen plötzlichen Unfall nass wurde und sofort gereinigt wurde.
👎 Du die Rutschgefahr hättest sehen können (z. B. offensichtliche Pfütze).
👎 Ein Warnschild stand (z. B. „Achtung, frisch gewischt“).
‼️ Achtung: Falls Dich eine Reinigungskraft gewarnt hat oder ein großes Warnschild gut sichtbar war, könnte Dein Anspruch schwierig durchzusetzen sein.
🤓 Tipp: Falls Du unsicher bist, ob Du Schmerzensgeld verlangen kannst, lass Dich von einem Rechtsanwalt für Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
beraten!
Wie hoch kann das Schmerzensgeld ausfallen?
⚠️ Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt ab von:
👉 Art & Schwere der Verletzung (Prellung vs. Knochenbruch).
👉 Dauer der Schmerzen & Einschränkungen im Alltag.
👉 Folgekosten (z. B. Verdienstausfall, Physiotherapie).
🥴 Beispiele für Schmerzensgeld nach Stürzen:
👉 Prellung & Verstauchung: 500 – 1.500 €
👉 Knochenbruch: 2.000 – 6.000 €
👉 Kopfverletzung mit Krankenhausaufenthalt: 5.000 – 10.000 €
👉 Dauerhafte Bewegungseinschränkung: bis zu 25.000 €
‼️ Achtung: Jeder Fall ist anders – die genaue Höhe hängt von den Umständen ab!
🤓 Tipp: Falls Dir durch den Sturz Verdienstausfall oder hohe Arztkosten entstehen, kannst Du zusätzlich Schadensersatz fordern!
Was solltest Du tun, wenn Du ausgerutscht bist?
Falls Du verletzt wurdest, ist schnelles Handeln wichtig!
‼️ So sicherst Du Deine Ansprüche:
👉 1. Beweise sammeln – Fotos vom nassen Boden machen, Zeugen notieren.
👉 2. Den Vorfall sofort melden – z. B. beim Supermarkt, Arbeitgeber oder Vermieter.
👉 3. Arztbesuch nicht hinauszögern – Attest holen, um die Verletzung zu dokumentieren.
👉 4. Rechtliche Schritte prüfen – Falls nötig, mit einem Anwalt klären.
🤓 Tipp: Falls sich die Gegenseite querstellt, kannst Du eine Schadensersatzklage einreichen – ein Rechtsanwalt für Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht kann helfen!
🤓 Tipp: Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kann sie die Kosten für einen Anwalt übernehmen.
Mein Fazit: Schmerzensgeld ist möglich – aber nur unter bestimmten Bedingungen!
🧐 Du hast Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn der Sturz vermeidbar gewesen wäre!
🧐 Fotos, Zeugen und ärztliche Atteste helfen, Deinen Anspruch durchzusetzen!
🧐 Falls sich der Verantwortliche weigert, solltest Du eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen!
Falls Du betroffen bist, kann ein Rechtsanwalt für Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht helfen!
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Gerichtsurteile zu Schmerzensgeld nach Stürzen
- LG Köln, Urteil vom 14. September 2016 (Az. 3 O 321/16): Schmerzensgeld von 1.500 € nach Sturz auf nassem Boden im Supermarkt.
- OLG Frankfurt, Urteil vom 3. Mai 2018 (Az. 22 U 97/18): 4.000 € für einen gebrochenen Arm nach einem rutschigen Boden im Hotel.
- BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 (Az. VI ZR 8/11): 25.000 € für eine dauerhafte Bewegungseinschränkung nach einem Sturz auf einem nicht gestreuten Gehweg.