Obwohl die Frau nie in dem Haus gewohnt hatte, sollte sie nun für sämtliche Strom- und Gaskosten haften, die der tatsächliche Bewohner - ihr Ex-Freund - im Laufe der Zeit verursacht hatte. Und dabei handelte es sich um alles andere als Peanuts: Der Energieversorger verlangte stolze 7.000 Euro…

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Nie dort gewohnt aber unterschrieben

Die Frau war tatsächlich nie in das Haus eingezogen. Doch wie viele andere frisch Verliebte hatte sie einen folgenschweren Fehler begangen: Die Frau hatte den Mietvertrag mit unterschrieben.

7.000 Euro für nix

Der Grund, warum sie das getan hatte, war einfach: Da der Freund wohl noch nie sonderlich solvent war, verlangte der Vermieter aus Bonitätsgründen einen zweiten Mieter im Vertrag. (☞ "Freund zieht bei mir ein: Darf der Vermieter jetzt mehr Miete verlangen?")

Verliebt und naiv unterschrieb darauf die Frau ihrem Freund zuliebe. Doch kurz darauf trennten sich die beiden und der Exfreund zog alleine in die Wohnung ein.

Die Frau hatte dann auch nichts mehr mit dem Mann zu tun, bis sie eines Tages einen ☞ Brief eines Energieversorgers erhielt, in dem sie aufgefordert wurde, 7.000 Euro zu zahlen, denn nachdem die hohen Rechnungen von dem Exfreund nicht bezahlt wurden, sollte nun die ebenfalls im Vertrag stehende Frau die offenstehenden Beträge begleichen.

Dagegen klagte die Frau, da sie ihrer Meinung nach nichts mit den Schulden ihres Exfreundes zu tun hatte.

Wer unterschreibt, haftet

Doch das Gericht entschied, dass die Frau tatsächlich die volle Summe aus eigener Tasche begleichen muss, auch wenn unstrittig ist, dass sie selber nie in der Wohnung gelebt hatte. Denn in dem Moment, als sie den Mietvertrag mit unterzeichnete, wurde sie juristisch zur Mitmieterin und haftet somit für die Kosten…

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Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Bundesgerichtshof Karlsruhe Urt. v. 22.07.2014 Az. VIII ZR 313/13
§§ 535 ff., 611 ff. BGB

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