Mitarbeiter schritten ein: Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Das Auto war in einer Garage geparkt, doch die Arbeitskollegen des Mannes konnten das Leid des Hundes nicht mehr mitansehen. Sie informierten das Landratsamt, nachdem der Halter sich weigerte, an der Situation etwas zu ändern.
Die Behörde schritt ein und untersagte dem Mann, den Hund weiterhin im Auto zu lassen. Sie verwies auf das Tierschutzrecht, das eine verhaltensgerechte Unterbringung vorschreibt. Laut Gesetz darf ein Hund nicht auf weniger als zwei Quadratmetern über mehrere Stunden hinweg gehalten werden. Zum Vergleich: Für eine Haltung im Zwinger sind mindestens sechs Quadratmeter vorgeschrieben.
Gericht bestätigt: Haltung im Auto ist Tierquälerei
Doch der Hundehalter wollte sich mit der Anordnung nicht abfinden – er klagte dagegen.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart stellte jedoch klar: „Es geht nicht nur um Cosima – es geht um das grundsätzliche Recht jedes Tieres auf eine artgerechte Haltung.“
Dabei spiele es keine Rolle, ob der Halter mit dem Hund während seiner Pausen spazieren gehe. Eine Autobox sei kein geeigneter Ort für eine langfristige Unterbringung, auch nicht für kleine Hunde.
Nach dem Urteil sah sich der Mann gezwungen, sein Verhalten zu ändern.
Garten statt Gitterbox: Ein Happy End für Cosima
Seinen Job hat der Mann mittlerweile aufgegeben, um sich um seinen Hund zu kümmern. Heute lebt Cosima zu Hause mit ausreichend Auslauf im Garten, begrenzt nur vom Gartenzaun. Die langen Stunden hinter Gittern sind endlich vorbei.
Was bedeutet das für Dich als Hundehalter?
- Hunde haben ein Recht auf artgerechte Haltung – sie dürfen nicht über Stunden in kleinen Boxen eingesperrt werden.
- Das Tierschutzgesetz schützt Tiere vor Quälerei und falscher Haltung.
- Wer seinen Hund nicht artgerecht hält, riskiert eine Anzeige und ein gerichtliches Verbot.
- Tierschutzbehörden und Gerichte setzen das Recht durch – im Zweifel drohen empfindliche Strafen.
Mein Fazit
🧐 Dieser Fall zeigt: Tierquälerei bleibt nicht ungestraft. Hunde brauchen Platz, Bewegung und eine angemessene Haltung. Ein Auto ist kein Zwinger – und wer sein Tier dort einsperrt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Falls Du Tierquälerei beobachtest oder unsicher bist, ob eine Haltung gesetzeskonform ist, kannst Du Dich an den Tierschutzbund oder einen Rechtsanwalt für Tierrecht wenden.
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Gerichtsurteil zum Thema:
- Verwaltungsgericht Stuttgart: Urteil vom 12.3.2015; Az.: 4K 2755/14
- Tierschutzgesetz – Recht auf artgerechte Haltung