Was ist Weihnachtsgeld eigentlich?
Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers, die nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Es gibt aber viele Fälle, in denen ein Anspruch bestehen kann – etwa durch den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag. Und genau hier wird es spannend: Dein Anspruch hängt davon ab, wie diese Vereinbarungen gestaltet sind.
Wenn Weihnachtsgeld als „Treuebonus“ oder „Gratifikation“ gezahlt wird:
✅ Dann hast Du oft auch während der Elternzeit Anspruch auf die volle oder eine anteilige Zahlung.
Wenn Weihnachtsgeld als „Zusatzlohn“ gezahlt wird:
❌ Dann kann es sein, dass Dein Arbeitgeber nichts zahlt, weil Du aktuell kein Gehalt bekommst.
‼️ Achtung: Falls in Deinem Vertrag steht, dass Weihnachtsgeld „freiwillig“ gezahlt wird, kann es schwierig sein, eine Zahlung durchzusetzen.
🤓 Tipp: Prüfe Deine Arbeits- oder Tarifvertragsunterlagen! Falls Weihnachtsgeld dort geregelt ist, hast Du gute Chancen.
Kann mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld wegen der Elternzeit kürzen?
Ja, das ist möglich – aber nur unter bestimmten Bedingungen!
✅ Diese Kürzungen sind erlaubt:
☞ Falls Dein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld anteilig nach den Monaten Deiner tatsächlichen Arbeitszeit berechnet.
☞ Falls das Weihnachtsgeld nur für aktive Arbeitsleistung gezahlt wird.
❌ Diese Kürzungen sind NICHT erlaubt:
☞ Falls der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld für alle Angestellten zahlt, aber Dir als Elternzeitler nichts gibt.
☞ Falls das Weihnachtsgeld als „betriebliches Extra“ oder „Treuebonus“ gewertet wird – dann darf es nicht einfach gestrichen werden!
‼️ Achtung: Wenn in Deinem Vertrag eine „Gleichbehandlungsklausel“ steht, darf Dein Arbeitgeber Dir das Weihnachtsgeld nicht einfach vorenthalten!
🤓 Tipp: Falls Du eine Kürzung für unfair hältst, kannst Du Dich an den Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht zahlt?
Falls Du glaubst, dass Dein Arbeitgeber rechtswidrig kürzt oder nichts zahlen will, solltest Du Folgendes tun:
1. Arbeitsvertrag prüfen: Gibt es eine klare Regelung zu Weihnachtsgeld?
2. Mit dem Betriebsrat oder der Personalabteilung sprechen: Falls es eine Betriebsvereinbarung gibt, könnte das helfen.
3. Schriftlich beim Arbeitgeber nachhaken: Oft reicht eine Nachfrage, um eine Zahlung zu klären.
4. Rechtliche Schritte prüfen: Falls die Zahlung verweigert wird, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen.
‼️ Achtung: Falls Du klagen möchtest, gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren – also nicht zu lange warten!
🤓 Tipp: Falls Du in einem Unternehmen mit Tarifvertrag arbeitest, hast Du oft bessere Chancen, Dein Weihnachtsgeld auch in der Elternzeit zu erhalten!
Mein Fazit: Weihnachtsgeld trotz Elternzeit? Es kommt darauf an!
🧐 Wenn Weihnachtsgeld ein „Treuebonus“ ist, hast Du gute Chancen auf eine Zahlung!
🧐 Falls es an die aktive Arbeitsleistung gekoppelt ist, kann es reduziert oder gestrichen werden.
🧐 Prüfe Deinen Vertrag oder Tarifvertrag – oft gibt es dort klare Regelungen!
Falls Dein Arbeitgeber sich querstellt, kann ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen!😊
☞ Hier findest Du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Deiner Nähe
Gerichtsurteile zum Weihnachtsgeld in der Elternzeit
- BAG, Urteil vom 12. Dezember 2012 (Az. 10 AZR 718/11): Weihnachtsgeld darf nur gekürzt werden, wenn es an die Arbeitsleistung gekoppelt ist.
- LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. April 2013 (Az. 6 Sa 682/12): Elternzeit darf kein Grund für eine komplette Streichung des Weihnachtsgelds sein.