Wann muss der Erbe für die Beerdigungskosten aufkommen? Und wann muss er die nicht zahlen? Wer muss aber dann die Kosten der Bestattung übernehmen?

Heute will ich die Frage beantworten, ob der Erbe immer die Beerdigungskosten des Verstorbenen bezahlen muss.

Grundsätzlich haftet der Erbe für die Bestattungskosten des Verstorbenen.

Was ist aber, wenn es keine Erbschaft gibt, das heißt also, der Verstorbene vermögenslos war. Haftet der Erbe auch dann?

Ja, auch dann haftet der Erbe für die Bestattungskosten. Es sei denn, der Erbe hat gar kein Geld, auch er ist vermögenslos. Dann kann er dies nachweisen durch Belege über sein Einkommen und über sein Vermögen und dann haftet das Sozialamt für die Bestattungskosten.

Eine Ausnahme gibt es:

Wenn es nämlich einen sogenannten „Unterhaltsverpflichteten“ gibt, der in Anspruch genommen werden kann. Gibt es einen solchen und ist der zahlungsfähig, dann haftet der für die Bezahlung der Bestattungskosten.

Also, man steht nicht hilflos da, wenn man sieht, dass ein Nachlass überschuldet ist und man vielleicht versäumt hat, die Erbschaft auszuschlagen. Es gibt eine Möglichkeit, dass man rauskommt aus der Kostentragung der Bestattungskosten für den Verstorbenen.

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