Alle Artikel zum Rechtsgebiet Betreuungsrecht

Das heutige Betreuungsrecht schaffte die frühere „Entmündigung“ ab und dient dem Schutz und der Unterstützung von erwachsenen Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selber regeln können.