Alle Artikel zum Rechtsgebiet Schwerbehindertenrecht

Eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt als Schwerbehinderung. Das Schwerbehindertenrecht umfasst alle rechtlichen Regeln, die die besonderen Rechtsansprüche von Schwerbehinderten betreffen und stellt sie unter einen besonderen rechtlichen Schutz.