Urlaub & Reisen

Reiserücktrittsversicherung: Trauer ist kein Grund, eine Reise zu stornieren

Hannah S.:

"Mein Mann und ich hatten eine Kreuzfahrt gebucht und dafür auch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Vier Wochen vor Beginn ist mein Mann allerdings  plötzlich verstorben und ich wollte die Reise stornieren. Die Versicherung will aber nicht zahlen. Sie sagt, Trauer wäre keine schwere Krankheit und falle deshalb nicht unter den Versicherungsschutz. Stimmt das?"

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Leider stimmt das tatsächlich.

Wenn ein Angehöriger kurz vor der Reise stirbt und man wegen der bevorstehenden Beerdigung die Reise stornieren möchte, ist das in der Regel kein Problem. Die im Vorfeld abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung übernimmt dann die Stornokosten.

Wer aus der Familie gehört dazu?

In den Stornierungsgebühren mit eingeschlossen ist man natürlich selber, dann der Ehepartner, die Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern und Schwiegerkinder. 

Trauer ist kein Grund, eine Reise zu stornieren

Aber, so herzlos es auch klingt:

Die Trauer danach ist keine „unerwartete schwere Erkrankung“, die der Versicherungsschutz normalerweise abdeckt, sondern stellt „nur“ die normale Reaktion auf den Tod einer nahestehenden Person dar. Sie sind also laut Versicherung nicht „krank“ und könnten deswegen die Reise antreten…

Wir werden jetzt kurz zynisch:

...und wenn wir gerade schon dabei sind: Die Reiserücktrittsversicherung zahlt ebenfalls nur, wenn der Angehörige auch schon tot ist! Sollte also z.B. Ihre Mutter die Frechheit besitzen, "nur" im Sterben zu liegen und Sie deswegen die Reise stornieren wollen, greift der Versicherungsschutz nicht. Dann hätten Sie vorher eine Reiseabbruchversicherung abschließen müssen...

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