Einen Fahrradhelm müssen Sie (noch) nicht tragen - doch wenn es dann tatsächlich einmal kracht, geht das Elend im Zweifel erst richtig los…

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Sie sind der Meinung, Sie dürfen ohne Helm Fahrrad fahren? Richtig. Aber wenn es dann doch jemand schafft, Sie elegant aus dem Sattel zu holen, darf dieser dann ebenso elegant Ihnen Ihr ☞ Schmerzensgeld überweisen? Richt…fal…. das weiß eben noch keiner! Zumindest noch nicht.

Denn genau mit dieser Frage beschäftigen sich seit einiger Zeit die Gerichte, ob das „Nichttragen eines Schutzhelmes bei einem Unfall“ als Mitverschulden gewertet werden kann oder nicht.

Viele Köche...

So hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in einem Urteil vom 05.06.2013 festgestellt, dass ein Radfahrer keinen Anspruch auf vollständigen Schadensersatz und Schmerzensgeld hat, wenn er keinen ☞ Schutzhelm bei einem Unfall getragen hat. Also getreu dem Motto: Wer sich nicht schützt, ist selber schuld.

Unser Land wäre aber nur halb so schön, wenn alles in der Juristerei so einfach wäre. Also hat das OLG Celle in seinem Urteil vom 12.02.2014 genau gegenteilig entschieden. Hiernach ist dem Fahrradfahrer, der keinen Schutzhelm trägt, eben kein Mitverschulden am Unfall und seinen Folgen anzulasten. Das heißt im Klartext, voller ☞ Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Und was will uns das jetzt sagen?

Nun, das wissen wir eigentlich auch nicht so richtig. Für uns war es einfach schön, darüber zu schreiben, und Ihnen wünschen wir, dass Sie im richtigen Bundesland leben, wenn Ihnen einmal etwas passieren sollte. Und im Zweifel denken Sie immer daran: Kluge Köpfe schützen sich.

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Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Mitverschulden (§ 254 BGB)

OLG Schleswig-Holstein (Az. 7 U 11/12), OLG Celle (Az. 14 U 113/13)

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