Verträge & Handel

„Zuerst anfassen, dann kaufen“: Verpflichtet mich das Öffnen einer Verpackung zum Kauf?

Der Schlafanzug auf der Verpackung sieht gut aus. Aber ist der Stoff auch so schön weich, wie man ihn gerne haben würde? 

Wenn bei Ihnen die Devise gilt  „Zuerst anfassen, dann kaufen“, dürfte Sie dieser Tipp hier interessieren.

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Um es kurz zu machen, nein, das Aufreißen alleine verpflichtet Sie nicht unbedingt zum Kauf. Allerdings müssen Sie den durch das Aufreißen der Verpackung entstandenen Schaden ersetzen.

Bei einer Kaffeemaschine wäre das der Schaden am Karton. Bei einem Überraschungsei allerdings auch den Inhalt, da der sich ohne die Verpackung nicht mehr verkaufen lässt. Also tun Sie sich selber den Gefallen und schalten erst das Hirn und dann Ihre Motorik ein. Außerdem soll es nette Verkäufer/innen geben, die einem gerne die Verpackung öffnen, wenn man sie freundlich darum bittet…

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