Clara H.: „Mir ist beim Einladen auf dem Kundenparkplatz mein Einkaufswagen davongefahren und hat dabei ein anderes Auto beschädigt. Übernimmt das meine Kfz-Haftlichtversicherung? Immerhin geht es um fast 2.000 Euro Schaden!“

Einkaufswagen _pexels

Ich fürchte nein.

Denn das Amtsgericht München ist zum Beispiel der Meinung, dass ein Einkaufswagen kein Kraftfahrzeug ist und deswegen die Kfz-Haftlichtversicherung den Schaden nicht übernehmen muss. Sie werden also im Zweifel auf Ihrem Schaden sitzen bleiben oder Ihre private Haftpflichtversicherung bemühen müssen.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Amtsgericht München Urt. v. 05.02.2014, Az. 343 C 28512/12

§ 823 BGB

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