Ich fürchte nein.
Denn das Amtsgericht München ist zum Beispiel der Meinung, dass ein Einkaufswagen kein Kraftfahrzeug ist und deswegen die Kfz-Haftlichtversicherung den Schaden nicht übernehmen muss. Sie werden also im Zweifel auf Ihrem Schaden sitzen bleiben oder Ihre private Haftpflichtversicherung bemühen müssen.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Amtsgericht München Urt. v. 05.02.2014, Az. 343 C 28512/12
§ 823 BGB