Mein „alter“ Vermieter hat sein Haus verkauft – wer haftet für meine Mietkaution?

Dein Vermieter hat sein Haus verkauft – und jetzt fragst Du Dich, was mit Deiner Mietkaution passiert? Musst Du jetzt selber etwas tun? Wer muss sie zurückzahlen? Der alte Vermieter oder der neue Eigentümer? Und was kannst Du tun, falls die Kaution „verschwunden“ ist? Hier erfährst Du alles, was Du wissen musst!

Foto von Kostiantyn Li auf Unsplash

Wer bekommt die Kaution, wenn das Haus verkauft wird?

⚠️ Kurz gesagt: Wenn Dein Vermieter die Immobilie verkauft, geht die Kaution automatisch auf den neuen Eigentümer über.

👉 Der neue Vermieter tritt in die Pflichten des alten Vermieters ein (§ 566a BGB).
👉 Das bedeutet, dass der neue Vermieter die Kaution zurückzahlen muss, wenn Du ausziehst.
👉 Der alte Vermieter darf die Kaution nicht einfach behalten.

‼️ Achtung: Falls Dein alter Vermieter die Kaution nicht an den neuen Eigentümer übergeben hat, ist das sein Problem – nicht Deins!

🤓 Tipp: Falls Dein alter Vermieter behauptet, die Kaution sei noch bei ihm, verweise auf § 566a BGB – der neue Vermieter ist in der Pflicht!

Was passiert, wenn der neue Vermieter behauptet, er habe die Kaution nicht erhalten?

🤔 Manchmal kommt es vor, dass der neue Vermieter sagt:
Ich habe keine Kaution vom alten Vermieter bekommen – ich zahle sie Dir nicht zurück

‼️ Aber das ist nicht Dein Problem!

👉 Nach § 566a BGB ist der neue Vermieter verpflichtet, Dir die Kaution zurückzuzahlen – egal, ob er sie vom alten Vermieter bekommen hat oder nicht!
👉 Falls er sich weigert, kannst Du ihn rechtlich dazu zwingen.

‼️ Achtung: Falls Dein alter Vermieter noch vor dem Verkauf die Kaution veruntreut hat (z. B. ausgegeben oder nicht auf ein Kautionskonto eingezahlt), kannst Du ihn direkt auf Rückzahlung verklagen.

🤓 Tipp: Falls es Unklarheiten gibt, lass Dir vom neuen Vermieter schriftlich bestätigen, dass er die Kaution übernommen hat!

Was tun, wenn keiner die Kaution zurückzahlen will – und an wen richte ich meine Forderung?

Falls weder der alte noch der neue Vermieter die Kaution zurückzahlen möchte, stellt sich die Frage: An wen muss ich mich überhaupt wenden?

⚠️ Die Antwort ist klar:
👉 Die Kautionsrückzahlung musst Du IMMER vom neuen Vermieter fordern!
👉 Der neue Vermieter ist laut § 566a BGB in der Pflicht, auch wenn er die Kaution nicht vom alten Vermieter bekommen hat.
👉 Der alte Vermieter ist nicht mehr Dein Vertragspartner – Du kannst ihn also nicht direkt in die Pflicht nehmen.

‼️ Achtung: Falls der alte Vermieter die Kaution nicht an den neuen Vermieter übergeben hat, kann der neue Eigentümer den alten Vermieter selbst verklagen – aber das ist nicht Dein Problem! Du musst Dein Geld vom neuen Vermieter verlangen.

🤔 So gehst Du vor, wenn der neue Vermieter nicht zahlt:

👍 1. Schriftliche Kautionsrückforderung an den neuen Vermieter senden (per Einschreiben mit Fristsetzung von 14 Tagen).
👍 2. Falls keine Reaktion kommt, erneut schriftlich mahnen und auf § 566a BGB verweisen.
👍 3. Falls nötig, eine rechtliche Beratung einholen und den neuen Vermieter verklagen.

‼️ WICHTIG: Falls der neue Vermieter insolvent ist oder nicht zahlen kann, kannst Du versuchen, das Geld doch noch vom alten Vermieter zurückzufordern – aber nur, wenn er die Kaution nicht an den Käufer übergeben hat. Das ist allerdings rechtlich schwierig durchzusetzen.

🤓 Tipp: Falls Du noch nicht ausgezogen bist, kannst Du versuchen, mit dem neuen Vermieter eine Verrechnung mit der letzten Miete auszuhandeln – das geht aber nur mit Zustimmung!

Kann ich meine Kaution mit der letzten Miete verrechnen?

⚠️ Grundsätzlich nein – aber es gibt Ausnahmen!

✅ Falls Dein Vermieter insolvent ist oder sich weigert, die Kaution zurückzuzahlen, kannst Du eine Aufrechnung prüfen lassen.
✅ Falls der Vermieter zustimmt, kannst Du die Kaution mit der letzten Miete verrechnen.
❌ Falls er nicht zustimmt, solltest Du besser nicht eigenmächtig die Miete einbehalten – sonst drohen rechtliche Probleme!

‼️ Achtung: Manche Mietverträge enthalten Klauseln, die eine Verrechnung verboten machen – prüfe also vorher Deinen Mietvertrag!

🤓 Tipp: Falls Dein Vermieter sich weigert, kannst Du ihn schriftlich zur Zustimmung auffordern oder eine Beratung bei einem Fachanwalt für Mietrecht einholen.

Mein Fazit: Deine Kaution ist sicher – aber Du musst sie einfordern!

🧐 Der neue Eigentümer muss Dir Deine Kaution zurückzahlen – egal, ob er sie vom alten Vermieter bekommen hat oder nicht!
🧐 Falls sich Dein Vermieter querstellt, solltest Du schriftlich mahnen und notfalls einen Anwalt einschalten.
🧐 Eine Verrechnung mit der letzten Miete ist nur mit Zustimmung oder in besonderen Fällen möglich.

Falls es Probleme gibt, kann ein Fachanwalt für Mietrecht oder der Mieterverein helfen!😊

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Gerichtsurteile zur Mietkaution bei Eigentümerwechsel

  • BGH, Urteil vom 14. Dezember 2012 (Az. V ZR 162/11): Der neue Vermieter ist immer für die Rückzahlung der Kaution verantwortlich, egal ob er sie vom alten Vermieter bekommen hat oder nicht.
  • AG München, Urteil vom 2. März 2017 (Az. 473 C 21011/16): Auch wenn der alte Vermieter die Kaution veruntreut hat, bleibt der neue Vermieter in der Pflicht.
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