Wer bekommt die Kaution, wenn das Haus verkauft wird?
⚠️ Kurz gesagt: Wenn Dein Vermieter die Immobilie verkauft, geht die Kaution automatisch auf den neuen Eigentümer über.
👉 Der neue Vermieter tritt in die Pflichten des alten Vermieters ein (§ 566a BGB).
👉 Das bedeutet, dass der neue Vermieter die Kaution zurückzahlen muss, wenn Du ausziehst.
👉 Der alte Vermieter darf die Kaution nicht einfach behalten.
‼️ Achtung: Falls Dein alter Vermieter die Kaution nicht an den neuen Eigentümer übergeben hat, ist das sein Problem – nicht Deins!
🤓 Tipp: Falls Dein alter Vermieter behauptet, die Kaution sei noch bei ihm, verweise auf § 566a BGB – der neue Vermieter ist in der Pflicht!
Was passiert, wenn der neue Vermieter behauptet, er habe die Kaution nicht erhalten?
🤔 Manchmal kommt es vor, dass der neue Vermieter sagt:
„Ich habe keine Kaution vom alten Vermieter bekommen – ich zahle sie Dir nicht zurück“
‼️ Aber das ist nicht Dein Problem!
👉 Nach § 566a BGB ist der neue Vermieter verpflichtet, Dir die Kaution zurückzuzahlen – egal, ob er sie vom alten Vermieter bekommen hat oder nicht!
👉 Falls er sich weigert, kannst Du ihn rechtlich dazu zwingen.
‼️ Achtung: Falls Dein alter Vermieter noch vor dem Verkauf die Kaution veruntreut hat (z. B. ausgegeben oder nicht auf ein Kautionskonto eingezahlt), kannst Du ihn direkt auf Rückzahlung verklagen.
🤓 Tipp: Falls es Unklarheiten gibt, lass Dir vom neuen Vermieter schriftlich bestätigen, dass er die Kaution übernommen hat!
Was tun, wenn keiner die Kaution zurückzahlen will – und an wen richte ich meine Forderung?
Falls weder der alte noch der neue Vermieter die Kaution zurückzahlen möchte, stellt sich die Frage: An wen muss ich mich überhaupt wenden?
⚠️ Die Antwort ist klar:
👉 Die Kautionsrückzahlung musst Du IMMER vom neuen Vermieter fordern!
👉 Der neue Vermieter ist laut § 566a BGB in der Pflicht, auch wenn er die Kaution nicht vom alten Vermieter bekommen hat.
👉 Der alte Vermieter ist nicht mehr Dein Vertragspartner – Du kannst ihn also nicht direkt in die Pflicht nehmen.
‼️ Achtung: Falls der alte Vermieter die Kaution nicht an den neuen Vermieter übergeben hat, kann der neue Eigentümer den alten Vermieter selbst verklagen – aber das ist nicht Dein Problem! Du musst Dein Geld vom neuen Vermieter verlangen.
🤔 So gehst Du vor, wenn der neue Vermieter nicht zahlt:
👍 1. Schriftliche Kautionsrückforderung an den neuen Vermieter senden (per Einschreiben mit Fristsetzung von 14 Tagen).
👍 2. Falls keine Reaktion kommt, erneut schriftlich mahnen und auf § 566a BGB verweisen.
👍 3. Falls nötig, eine rechtliche Beratung einholen und den neuen Vermieter verklagen.
‼️ WICHTIG: Falls der neue Vermieter insolvent ist oder nicht zahlen kann, kannst Du versuchen, das Geld doch noch vom alten Vermieter zurückzufordern – aber nur, wenn er die Kaution nicht an den Käufer übergeben hat. Das ist allerdings rechtlich schwierig durchzusetzen.
🤓 Tipp: Falls Du noch nicht ausgezogen bist, kannst Du versuchen, mit dem neuen Vermieter eine Verrechnung mit der letzten Miete auszuhandeln – das geht aber nur mit Zustimmung!
Kann ich meine Kaution mit der letzten Miete verrechnen?
⚠️ Grundsätzlich nein – aber es gibt Ausnahmen!
✅ Falls Dein Vermieter insolvent ist oder sich weigert, die Kaution zurückzuzahlen, kannst Du eine Aufrechnung prüfen lassen.
✅ Falls der Vermieter zustimmt, kannst Du die Kaution mit der letzten Miete verrechnen.
❌ Falls er nicht zustimmt, solltest Du besser nicht eigenmächtig die Miete einbehalten – sonst drohen rechtliche Probleme!
‼️ Achtung: Manche Mietverträge enthalten Klauseln, die eine Verrechnung verboten machen – prüfe also vorher Deinen Mietvertrag!
🤓 Tipp: Falls Dein Vermieter sich weigert, kannst Du ihn schriftlich zur Zustimmung auffordern oder eine Beratung bei einem Fachanwalt für Mietrecht einholen.
Mein Fazit: Deine Kaution ist sicher – aber Du musst sie einfordern!
🧐 Der neue Eigentümer muss Dir Deine Kaution zurückzahlen – egal, ob er sie vom alten Vermieter bekommen hat oder nicht!
🧐 Falls sich Dein Vermieter querstellt, solltest Du schriftlich mahnen und notfalls einen Anwalt einschalten.
🧐 Eine Verrechnung mit der letzten Miete ist nur mit Zustimmung oder in besonderen Fällen möglich.
Falls es Probleme gibt, kann ein Fachanwalt für Mietrecht oder der Mieterverein helfen!😊
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Gerichtsurteile zur Mietkaution bei Eigentümerwechsel
- BGH, Urteil vom 14. Dezember 2012 (Az. V ZR 162/11): Der neue Vermieter ist immer für die Rückzahlung der Kaution verantwortlich, egal ob er sie vom alten Vermieter bekommen hat oder nicht.
- AG München, Urteil vom 2. März 2017 (Az. 473 C 21011/16): Auch wenn der alte Vermieter die Kaution veruntreut hat, bleibt der neue Vermieter in der Pflicht.