Sebastian H.:

Ich habe vor einiger Zeit angefangen, meinen Führerschein zu machen. Ich bin aber total unzufrieden mit der Fahrschule. Der Fahrlehrer ist mir einfach unsympathisch und er scheint überhaupt keine Lust zu haben, mir etwas beibringen zu wollen. Ich habe ihm deswegen gesagt, dass ich bei ihm aufhören will und mir eine andere Fahrschule suche. Doch er meinte, das sei nur möglich, wenn ich z.B. einen Umzug hätte, deswegen weiter weg wohnen würde und daher nicht mehr bei ihm Stunden nehmen könnte. Stimmt das? Muss ich bei ihm tatsächlich bis zum bitteren Ende bleiben?"

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Nein, das stimmt nicht!!!

Sie können jederzeit die Fahrschule wechseln, egal, aus welchem Grund! 

Der Fahrlehrer ist Ihnen unsympathisch? Die Theoriestunden werden gelangweilt runtergespult und Sie lernen einfach nichts? Sie fühlen sich nicht gut aufgehoben?

Wechsel Sie einfach!

Es spielt tatsächlich weder eine Rolle, warum Sie wechseln möchten, noch gibt es irgendwelche Fristen, die Sie einhalten müssten. Sie können zu jedem beliebigen Zeitpunkt gehen.

Sie können also auch nach der nichtbestandenen Theorie- oder Praxisprüfung die Fahrschule wechseln.

Sie müssen auch weder ihrer alten noch neuen Fahrschule sagen, warum Sie wechseln wollen.

Alle Theoriestunden und Praxisstunden, die Sie bereits absolviert haben, werden von Ihrer neuen Fahrschule anerkannt. Sie bekommen deshalb von Ihrer "alten" Fahrschule eine sogenannte "Ausbildungsbescheinigung".

Wie oft darf ich wechseln?

Kurz und knapp: So oft Sie wollen.

Was kostet das alles?

Erst einmal: Stunden, die Sie bis zum Wechsel bei Ihrer alten Fahrschule auch tatsächlich bereits genommen haben, bekommen Sie natürlich nicht zurückerstattet. Ansonsten hat die alte Schule kein Recht, noch irgendwelche Gebühren von Ihnen zu verlangen. Bereits von Ihnen bezahltes Lehr- und Lernmaterial nehmen Sie einfach mit in die neue Fahrschule. 

Reden Sie mit Ihren beiden Fahrschulen:

Wenn Sie erst nach der Theorieprüfung wechseln, haben Sie gute Chancen, dass Ihnen die Grund- und Anmeldegebühr zumindest teilweise von der neuen Schule erlassen wird.

Wechseln Sie bereits während der Theoriestunden, reden Sie mit Ihrer alten Schule. Vielleicht lässt die mit sich handeln, Ihnen einen Teil von der Grundgebühr zurück zu überweisen. Schließlich sind Fahrschulen ja auch von guter Werbung abhängig.

Was auf jeden Fall anfällt sind die nochmaligen Gebühren (ca. 25 Euro) beim TÜV für die Eintragung der neuen Fahrschule in Ihre Akte. 

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