Wir alle kennen das: Sie sehen das Auto, das von links im Kreisverkehr herannaht und Sie wollen deswegen noch schnell in den Kreisel „reinhuschen“. Doch der andere Fahrer bleibt stur, will seine Vorfahrt erzwingen und bremst nicht ab…..dann knallt es..........und schuld sind dann tatsächlich Sie!
Warum?
Denn die Rechtslage ist eindeutig: Wenn sich der Unfallhergang in einem Kreisverkehr nicht vollständig aufklären lässt, hat derjenige Schuld und trägt die Kosten, der eigentlich hätte warten müssen. Und das waren nun einmal Sie, denn die Autos im Kreisverkehr haben das absolute Vorfahrtsrecht…
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Landgericht Saarbrücken, Az.: 13 S 196/113