Was sagt das Gesetz?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) unterscheidet bei Tempolimits nicht zwischen Autos, Motorrädern, Fahrrädern oder E-Scootern.
⚠️ § 3 StVO regelt die Geschwindigkeit allgemein – und sagt:
"Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird [...]"
✅ Und ja: Fahrräder gelten rechtlich als Fahrzeuge.
🤔 Das heißt: Sobald ein Tempolimit durch ein Schild angezeigt ist (z. B. 30 km/h), gilt das auch für Dich auf dem Rad.
Wann genau musst Du Dich als Radfahrer an Tempolimits halten?
🤔 Wenn Du auf der Straße fährst:
✅ Gilt das Tempolimit für alle Fahrzeuge – also auch für Dich.
🤔 Wenn Du auf einem für den Radverkehr freigegebenen Gehweg oder Radweg mit eigenem Tempolimit fährst:
✅ Gilt das Limit ebenso.
❌ Wenn Du auf einem Gehweg unerlaubt radelst (z. B. ohne Freigabe), darfst Du sowieso nicht dort fahren – und Verstöße werden besonders geahndet.
Was passiert, wenn Du das Tempolimit mit dem Fahrrad überschreitest?
In der Praxis gibt es selten Blitzer für Radfahrer – aber:
🤨 Du kannst trotzdem kontrolliert und verwarnt oder mit einem Bußgeld belegt werden.
🥴 Bei gefährlichem Verhalten oder Unfällen drohen:
- Verwarnungsgeld (z. B. 15–30 Euro)
- Bußgelder bei Gefährdung oder Unfall
- Haftung bei Schadensersatz
🤓 Tipp: Besonders in verkehrsberuhigten Zonen oder vor Schulen und Kindergärten nehmen Polizei oder Ordnungsamt zunehmend auch Radfahrer ins Visier.
Gilt das auch für E-Bikes oder S-Pedelecs?
⚠️ Pedelecs (bis 25 km/h) gelten wie normale Fahrräder – also: Ja, auch hier gilt das Tempolimit.
❗️ S-Pedelecs (schneller als 25 km/h) gelten als Kraftfahrzeuge – für sie gelten alle Tempolimits ganz genau, inkl. Bußgeldkatalog, Punkte & Fahrverbot!
‼️ Achtung: Wer mit einem S-Pedelec zu schnell fährt, riskiert Punkte in Flensburg und sogar Führerschein-Probleme.
Gerichtsurteile und Beispiele aus der Praxis
- VG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2021 (Az. 3 K 5744/20):
Ein Radfahrer, der mit über 40 km/h in einer 30er-Zone unterwegs war und einen Unfall verursachte, wurde mitverantwortlich gemacht – trotz Fahrrad. - AG Kassel, Urteil vom 12.04.2017 (Az. 391 OWi 2/17):
Ein E-Bike-Fahrer wurde wegen Missachtung der 20 km/h-Zone in einer Fußgängerzone zu einem Bußgeld von 25 Euro verurteilt.
Bußgelder für Radfahrer bei Tempoverstößen
Verstoß |
Mögliche Folge |
Bußgeld |
1. Verstoß in z. B. einer 30er-Zone |
Verwarnung / Regelsatz |
15 € |
Mit Gefährdung anderer (z. B. Fußgänger) |
Ordnungswidrigkeit |
30 € |
Mit Unfallfolge (z. B. Personenschaden) |
Mithaftung, evtl. Strafanzeige |
50 € |
E-Bike zu schnell in Fußgängerzone |
Verstoß gegen StVO-Beschränkung |
25 € |
S-Pedelec über Tempolimit (inkl. Punkte in Flensburg möglich) |
Ordnungswidrigkeit mit Eintrag |
70 € + Punkt(e) |
⚠️ Hinweis:
Die Höhe der Bußgelder kann je nach Bundesland und Einzelfall leicht variieren. Bei Gefährdung oder Unfall wird zusätzlich eine zivilrechtliche Haftung (z. B. für Schadensersatz) geprüft.
Mein Fazit: Ja – auch Du auf dem Rad musst Dich ans Tempolimit halten!
🧐 Tempolimits gelten für alle Fahrzeuge – also auch für Fahrräder.
🧐 Wenn Du zu schnell unterwegs bist, kannst Du verwarnt, belangt oder sogar haftbar gemacht werden – vor allem bei einem Unfall.
🧐 Gerade mit E-Bikes oder bergab solltest Du Deine Geschwindigkeit im Blick behalten – auch aus Rücksicht auf Fußgänger oder Kinder.
Und wenn’s mal gekracht hat: Lass Dich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten – insbesondere bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage.😊
☞ Hier findest Du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Deiner Nähe
Gerichtsurteile zum Thema
- VG Karlsruhe, 08.03.2021 (Az. 3 K 5744/20): Mitverschulden eines Radfahrers bei Unfall in 30er-Zone
- AG Kassel, 12.04.2017 (Az. 391 OWi 2/17): Bußgeld für zu schnelles E-Bike in verkehrsberuhigter Zone