Du düst mit dem Fahrrad den Berg runter, fühlst den Fahrtwind im Gesicht – und plötzlich steht da ein Schild: 30 km/h!
„Moment mal... gilt das eigentlich auch für mich – oder nur für Autos?“

Diese Frage stellen sich viele – und die Antwort überrascht viele noch mehr. Denn: Ja, auch Radfahrer müssen sich an Tempolimits halten!

In diesem Artikel erfährst Du, wann genau Geschwindigkeitsbegrenzungen für Radfahrer gelten, was passieren kann, wenn Du zu schnell bist – und wie Du Ärger vermeidest.

Fahrradfahrer-Stadt_unsplash

Was sagt das Gesetz?

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) unterscheidet bei Tempolimits nicht zwischen Autos, Motorrädern, Fahrrädern oder E-Scootern.

⚠️ § 3 StVO regelt die Geschwindigkeit allgemein – und sagt:

"Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird [...]"

✅ Und ja: Fahrräder gelten rechtlich als Fahrzeuge.

🤔 Das heißt: Sobald ein Tempolimit durch ein Schild angezeigt ist (z. B. 30 km/h), gilt das auch für Dich auf dem Rad.

Wann genau musst Du Dich als Radfahrer an Tempolimits halten?

🤔 Wenn Du auf der Straße fährst:
✅ Gilt das Tempolimit für alle Fahrzeuge – also auch für Dich.

🤔 Wenn Du auf einem für den Radverkehr freigegebenen Gehweg oder Radweg mit eigenem Tempolimit fährst:
✅ Gilt das Limit ebenso.

Wenn Du auf einem Gehweg unerlaubt radelst (z. B. ohne Freigabe), darfst Du sowieso nicht dort fahren – und Verstöße werden besonders geahndet.

Was passiert, wenn Du das Tempolimit mit dem Fahrrad überschreitest?

In der Praxis gibt es selten Blitzer für Radfahrer – aber:

🤨 Du kannst trotzdem kontrolliert und verwarnt oder mit einem Bußgeld belegt werden.
🥴 Bei gefährlichem Verhalten oder Unfällen drohen:

  • Verwarnungsgeld (z. B. 15–30 Euro)
  • Bußgelder bei Gefährdung oder Unfall
  • Haftung bei Schadensersatz

🤓 Tipp: Besonders in verkehrsberuhigten Zonen oder vor Schulen und Kindergärten nehmen Polizei oder Ordnungsamt zunehmend auch Radfahrer ins Visier.

Gilt das auch für E-Bikes oder S-Pedelecs?

⚠️ Pedelecs (bis 25 km/h) gelten wie normale Fahrräder – also: Ja, auch hier gilt das Tempolimit.

❗️ S-Pedelecs (schneller als 25 km/h) gelten als Kraftfahrzeuge – für sie gelten alle Tempolimits ganz genau, inkl. Bußgeldkatalog, Punkte & Fahrverbot!

‼️ Achtung: Wer mit einem S-Pedelec zu schnell fährt, riskiert Punkte in Flensburg und sogar Führerschein-Probleme.

Gerichtsurteile und Beispiele aus der Praxis

  • VG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2021 (Az. 3 K 5744/20):
    Ein Radfahrer, der mit über 40 km/h in einer 30er-Zone unterwegs war und einen Unfall verursachte, wurde mitverantwortlich gemacht – trotz Fahrrad.
  • AG Kassel, Urteil vom 12.04.2017 (Az. 391 OWi 2/17):
    Ein E-Bike-Fahrer wurde wegen Missachtung der 20 km/h-Zone in einer Fußgängerzone zu einem Bußgeld von 25 Euro verurteilt.

 

Bußgelder für Radfahrer bei Tempoverstößen

Verstoß

Mögliche Folge

Bußgeld

1. Verstoß in z. B. einer 30er-Zone

Verwarnung / Regelsatz

15 €

Mit Gefährdung anderer (z. B. Fußgänger)

Ordnungswidrigkeit

30 €

Mit Unfallfolge (z. B. Personenschaden)

Mithaftung, evtl. Strafanzeige

50 €

E-Bike zu schnell in Fußgängerzone

Verstoß gegen StVO-Beschränkung

25 €

S-Pedelec über Tempolimit (inkl. Punkte in Flensburg möglich)

Ordnungswidrigkeit mit Eintrag

70 € + Punkt(e)

⚠️ Hinweis:
Die Höhe der Bußgelder kann je nach Bundesland und Einzelfall leicht variieren. Bei Gefährdung oder Unfall wird zusätzlich eine zivilrechtliche Haftung (z. B. für Schadensersatz) geprüft.

Mein Fazit: Ja – auch Du auf dem Rad musst Dich ans Tempolimit halten!

🧐 Tempolimits gelten für alle Fahrzeuge – also auch für Fahrräder.
🧐 Wenn Du zu schnell unterwegs bist, kannst Du verwarnt, belangt oder sogar haftbar gemacht werden – vor allem bei einem Unfall.
🧐 Gerade mit E-Bikes oder bergab solltest Du Deine Geschwindigkeit im Blick behalten – auch aus Rücksicht auf Fußgänger oder Kinder.

Und wenn’s mal gekracht hat: Lass Dich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten – insbesondere bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage.😊

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Gerichtsurteile zum Thema

  • VG Karlsruhe, 08.03.2021 (Az. 3 K 5744/20): Mitverschulden eines Radfahrers bei Unfall in 30er-Zone
  • AG Kassel, 12.04.2017 (Az. 391 OWi 2/17): Bußgeld für zu schnelles E-Bike in verkehrsberuhigter Zone
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