Muss ich zur polizeilichen Vorladung erscheinen?
‼️ Nein, in den meisten Fällen nicht!
❌ Als Beschuldigter: Du bist nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder eine Aussage zu machen. Du kannst die Vorladung ignorieren, ohne dass es negative Folgen für Dich hat.
❌ Als Zeuge: Auch hier gilt: Eine polizeiliche Vorladung musst Du nicht befolgen, es sei denn, die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht fordert Dich auf.
🤓 Tipp: Wenn Du unsicher bist, ob Du zur Vernehmung gehen solltest, sprich vorher mit einem Fachanwalt für Strafrecht!
Was passiert, wenn ich die Vorladung ignoriere?
❌ Nichts – wenn es nur eine polizeiliche Vorladung ist!
☞ Es gibt keine Strafe, wenn Du der Einladung nicht folgst.
☞ Die Polizei darf Dich nicht zwingen, dort zu erscheinen.
☞ Eine polizeiliche Vorladung ist keine offizielle Verpflichtung!
‼️⚠️‼️ Aber Achtung: Wenn Du eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht bekommst, MUSST Du erscheinen – sonst droht eine Vorführung oder sogar ein Ordnungsgeld!
🤓 Tipp: Prüfe genau, wer die Vorladung geschickt hat!!!
Sollte ich trotzdem zur Polizei gehen?
‼️ Nur nach Rücksprache mit einem Anwalt!
💀 Als Beschuldigter: Es kann gefährlich sein, ohne rechtlichen Beistand auszusagen. Alles, was Du sagst, kann gegen Dich verwendet werden! Schweigen ist oft die beste Strategie.
💀 Als Zeuge: Falls Du jemanden belastest oder Dich selbst gefährdest, solltest Du wissen, dass Du in bestimmten Fällen ein Aussageverweigerungsrecht hast.
🤓 Tipp: Falls Du entscheidest, eine Aussage zu machen, kannst Du auch später noch schweigen oder auf einen Anwalt bestehen.
Was darf ich – und was nicht?
✅ Du darfst schweigen! Niemand kann Dich zwingen, etwas zu sagen.
✅ Du kannst einen Anwalt einschalten! Er kann Akteneinsicht beantragen und Dich beraten.
✅ Du kannst schriftlich antworten! Falls Du eine Aussage machen willst, kannst Du das auch per Brief tun.
❌ Du darfst nicht lügen! Falschaussagen können strafbar sein, besonders als Zeuge.
❌ Du solltest keine unüberlegten Aussagen machen! Sie können gegen Dich verwendet werden.
❌ Du darfst nicht ohne Einladung einfach eine Aussage bei der Polizei erzwingen wollen! Die Polizei nimmt keine freiwilligen Aussagen an, wenn Du nicht offiziell geladen bist.
🤓 Tipp: Falls Du unsicher bist, sprich zuerst mit einem Fachanwalt für Strafrecht!
Mein Fazit: Vorladung? Erstmal Ruhe bewahren!
🧐 Wenn Du eine Vorladung zur Polizei bekommst, musst Du in den meisten Fällen nicht hingehen. Besonders als Beschuldigter solltest Du auf keinen Fall vorschnell aussagen. Falls Du eine Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhältst, musst Du erscheinen – aber auch hier hast Du Rechte! Ein Fachanwalt für Strafrecht kann helfen, Fehler zu vermeiden!😊
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Gerichtsurteile zur polizeilichen Vorladung
- BGH, Urteil vom 12. März 2008 (Az. 1 StR 620/07): Ein Beschuldigter ist nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen oder sich selbst zu belasten.
- BVerfG, Beschluss vom 19. März 2013 (Az. 2 BvR 2405/12): Zeugen dürfen die Aussage verweigern, wenn sie sich selbst belasten könnten.