Blaulicht, Sirene, höchste Eile – jeder kennt die Situation, wenn ein Einsatzfahrzeug durch den Verkehr rast. Doch was, wenn es dabei kracht? Hat die Polizei automatisch Recht? Ein überraschendes Gerichtsurteil zeigt: Auch Polizisten müssen sich an bestimmte Regeln halten!

Polizeiauto-unsplash.jpg

Die Polizei hat immer Vorrang...oder doch nicht?

Die Polizeibeamten hatten es eilig, da ein Notruf eingegangen war.

Mit Blaulicht und Martinshorn rasten sie über die Straßen, doch nach einigen Kilometern krachte der Streifenwagen auf einen vorausfahrenden Kleinbus. Die Fahrerin war verunsichert gewesen und hatte stark und unerwartet abgebremst, statt rechts an die Seite zu fahren.

Es kam zu einer Gerichtsverhandlung und das Landgericht entschied zunächst: Die Frau trifft die volle Schuld. Sie hätte sofort Platz machen und an den Fahrbahnrand fahren müssen.

Zu dichtes Auffahren ist verboten

Doch die Frau sowie ihre Versicherung legten daraufhin beim Oberlandesgericht (OLG) Berufung ein -  und bekamen Recht!

Denn nach Ansicht der Richter hatte der Fahrer des Polizeiwagens schlicht und einfach nicht genügend Abstand gehalten. Er hätte nämlich damit rechnen müssen, dass andere Fahrer aus Unsicherheit und in Stresssituationen falsch reagieren, deshalb gelte auch für Einsatzfahrzeuge ein Sicherheitsabstand!

Das Gericht wies dem Polizisten daher eine Mithaftung von 25 Prozent zu, die das Land Niedersachen, zuständig für die Polizei, nun zahlen musste.

Blaulicht und Martinshorn sind kein Freifahrtschein!

Dieses Urteil bedeutet im Klartext: Auch Polizisten müssen vorsichtig fahren, trotz der Sonderrechte, die sie bei Einsatzfahrten in Anspruch nehmen dürfen. Eine Freifahrtschein zum grenzenlosen Rasen sind also auch Blaulicht und Sirene nicht, und die Beamten müssen immer so fahren, dass sie jederzeit noch reagieren können.

Was bedeutet das für Dich?

Laut § 38 Straßenverkehrsordnung (StVO) bist Du als Verkehrsteilnehmer verpflichtet, Einsatzfahrzeugen zügig Platz zu machen. Wenn Du Dich nicht daran hältst, musst Du mit Strafen oder Bußgeldern rechnen. 

Deswegen:

  • Wenn Du ein Einsatzfahrzeug hörst oder siehst: sofort langsamer fahren und Platz machen.
  • Sei darauf vorbereitet, dass andere Verkehrsteilnehmer unerwartet reagieren könnten.
  • Aber auch Polizisten müssen sich an Sicherheitsregeln halten – zu dichtes Auffahren bleibt gefährlich!

Mein Fazit

🧐 Ja, die Polizei darf mit Blaulicht und Sirene fahren – aber sie hat dabei keinen Freibrief für riskantes Verhalten. Auch Polizisten müssen sich an Verkehrsregeln halten und mit den Reaktionen anderer Verkehrsteilnehmer rechnen. Sicherheitsabstand gilt für alle.😊 

☞ Hier findest Du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Deiner Nähe

☞ Hier findest Du einen Rechtsanwalt für Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht in Deiner Nähe

 

Gerichtsurteil zum Thema:

  • Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 5. März 2015, Az.: 1 U 46/15
  • § 38 StVO – Vorrang für Einsatzfahrzeuge

 

Info Lenßen

Chatte kostenlos mit meinem

DIGITALEN ZWILLING

Ich helfe Dir zu Deinem Recht

Frag den Lenßen Logo
Finde hier den passenden Anwalt in Deiner Nähe: