Haftung auch bei Unwissenheit?
Die Antwort ist leider: Ja, es kann sein, dass Du haftest!
Auch wenn Du selbst vom Vorbesitzer getäuscht wurdest und nichts von einem früheren Unfall wusstest, kannst Du für die falsche Angabe "unfallfrei" verantwortlich gemacht werden.
Denn laut einem Urteil des Landgerichts Heidelberg (Az. 1 S 22/13) gilt:
‼️ Wer "unfallfrei" angibt, muss sich sicher sein, dass es stimmt.
‼️ Unwissenheit schützt nicht vor Haftung.
Gerichtsurteil: Unwissenheit reicht nicht als Ausrede
Ein Verkäufer hatte genau diesen Fall erlebt:
- Er verkaufte seinen gebrauchten Opel Tigra als "unfallfrei", weil er selbst ihn so gekauft hatte.
- Einige Monate später stellte sich beim TÜV heraus, dass der Wagen doch einen Unfallschaden hatte.
- Der Käufer wollte den Wagen zurückgeben und sein Geld zurück – doch der Verkäufer weigerte sich, weil er selbst nichts von dem Schaden wusste.
Das Gericht entschied gegen ihn!
❌ Sein Fehler: Er hatte sich auf die Aussage des Vorbesitzers verlassen – ohne Beweise!
🤔 Gerichtliche Begründung: "Man darf nicht ins Blaue hinein Dinge behaupten, wenn man nicht sicher ist, dass sie stimmen."
🥴 Ergebnis: Der Verkäufer musste das Auto zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten.
Wie kannst Du Dich schützen?
Wenn Du ein Auto verkaufen möchtest und Dir nicht 100 % sicher bist, dass es unfallfrei ist, solltest Du:
👍 Ein Gutachten einholen – ein Sachverständiger kann Dir Gewissheit geben.
👍 Transparenz zeigen – wenn Du es nicht sicher weißt, schreib lieber "nicht bekannt".
👍 Den Käufer aufklären – wenn Du keine Beweise hast, solltest Du keine Zusicherungen machen.
Mein Fazit: Lieber vorsichtig sein!
🧐Auch wenn Du selbst nichts von einem Unfall wusstest, kannst Du für falsche Angaben haftbar gemacht werden. Deshalb solltest Du Dich absichern, bevor Du ein Auto als "unfallfrei" verkaufst.
Falls Du in eine rechtliche Auseinandersetzung gerätst, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen.😊
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Gesetzliche Grundlage:
📌 LG Heidelberg Urt. v. 28.1.2015, Az. 1 S 22/13