Nein! Das darf sie nicht!
Aber:
Das heißt für Sie aber nicht, dass Sie gar nichts zahlen müssen - die korrekt abgerechneten Beträge müssen Sie fristgerecht bezahlen! Nur die strittigen Posten müssen Sie nicht begleichen und die Gesellschaft darf den Anschluss nicht einfach sperren, sondern muss erst die sogenannte „Rechtmäßigkeit“ der Rechnung beweisen.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Landgericht München I: 37 O 21210/11