Nein, das müssen Sie im Zweifel tatsächlich nicht!
Denn die Versicherung muss bezahlen, wenn sie Ihnen nicht nachweisen kann, dass Sie als Hauseigentümer bereits schon vor dem Sturm wussten, dass lockeren Ziegeln auf Ihrem Dach lagen und Sie nichts dagegen unternommen haben. Denn dann hätten Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt.
Wenn die Versicherung das aber nicht beweisen kann, muss sie Ihnen den Schaden ersetzen, ob das Dach alt war oder nicht.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
OLG Koblenz, 10 U 1018/08