Nein, das müssen Sie im Zweifel tatsächlich nicht!
Denn die Versicherung muss bezahlen, wenn sie Ihnen nicht nachweisen kann, dass Sie als Hauseigentümer schon vor dem Sturm wussten, dass lockeren Ziegeln auf Ihrem Dach lagen. Denn dann hätten Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt.
Wenn die Versicherung das aber nicht beweisen kann, muss sie Ihnen den Schaden ersetzen.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
OLG Koblenz, 10 U 1018/08