Werner F.:

"Ich habe immer gedacht, dass „kiffen“ verboten ist. Aber stimmt das eigentlich?"

 

 

Cannabis-Kiffen-gras_unsplash

Nein, stimmt tatsächlich nicht!

Denn so abstrus es sich auch anhören mag:

Sie dürfen es nicht anbauen, nicht herstellen, nicht damit handeln, nicht einführen oder ausführen, es nicht kaufen, nicht besitzen oder es an andere abgeben...aber es rauchen dürfen Sie!  

Denn das eigentliche Kiffen - also der reine Konsum z.B. eines Joints - ist tatsächlich erlaubt!

Bleibt aber natürlich die Frage, wie man überhaupt legal kiffen kann, ohne vorher straffällig zu werden…

Wie wird bestraft?

Auf alles andere als den reinen Konsum hat der Staat ein striktes Verbot verhängt und bestraft alle Vergehen mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Ausnahme ist, wenn jemand aus medizinischen Gründen eine offizielle Bewilligung für den Besitz von Cannabis bekommen hat.

Aber auch was die Teilnahme am Straßenverkehr angeht, kommt es nicht besonders gut, wenn man am Steuer nach dem Kiffen erwischt wird:

Beim ersten Mal gibt's ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und das Auto muss für einen Monat stehen bleiben.

Beim zweiten Erwischtwerden sind es bereits 1.000 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot.

Beim dritten Mal zahlt man 1.500 Euro, es gibt wieder zwei Punkte und der Führerschein ist diesmal für drei Monate weg. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man den Lappen erst wiederbekommt, wenn man die MPU gemacht und bestanden hat.

Außerdem steigen die Strafen drastisch und können sogar zu einer Haftstrafe werden, wenn man unter Cannabiseinfluss einen Unfall verursacht...

Auch eine kurze Warnung an Euch Jugendliche und alle, die noch keinen Führerschein haben, ihn aber irgendwann einmal machen wollen: Solltet Ihr mit Gras erwischt werden, kann es sein, dass auch die örtliche Fahrerlaubnisbehörde davon hört. Dann kann sie Euch später verbieten, den Führerschein zu machen...

Manchmal kann man aber auch Glück haben...

Es gibt nämlich so etwas wie eine "geringe Menge". Sollte so ein Fall eintreten, kann der Staatsanwalt auch schon mal ein Auge zudrücken und den Delinquenten ohne Strafe springen lassen. Das passiert hauptsächlich dann, wenn es z.B. noch keine Vorstrafen gibt und die kleine Menge nur für den Eigenbedarf ist.

Dabei kommt es allerdings auch darauf an, in welchem Bundesland man erwischt wird - am besten kommt man da üblicherweise in Bremen, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz weg: dort liegt die Grenze, was noch zur geringen Menge gehört bei 10 Gramm, in allen anderen Bundesländern bei 6 Gramm.

 

 

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

 § 29 BtMG

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