Der Fall: Das Kind hatte unberechtigterweise Musik aus dem Internet runtergeladen und den Download einer breiten Masse zur Verfügung gestellt hatte. Das Oberlandesgericht hatte die Eltern deswegen zu einem Schadensersatz von 3.000 Euro verurteilt. Dagegen waren die Eltern vor den Bundesgerichtshof gezogen, der das Urteil tatsächlich aufhob.

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DENN:

Eltern haften grundsätzlich nicht für ihre Kinder, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Außerdem sind Jugendliche bis zu ihrem 18. Lebensjahr nur bedingt geschäftsfähig. 

ABER!

Eltern müssen ihre Kinder darüber aufklären, welche Folgen es haben kann, wenn diese im Internet illegal Musik herunterladen und im Netz zur Verfügung stellen.

Haben die Eltern dies glaubhaft nachgewiesen und sind sie deswegen ☞ grundsätzlich ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen, scheidet eine Haftung aus. Das heißt, von ihnen kann kein Schadensersatz verlangt werden. Denn man kann von Eltern nicht erwarten, dass sie 24 Stunden rund um die Uhr neben ihren Kindern sitzen und aufpassen, was diese tun. 

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