Elterliche Aufsichtspflicht: Dürfen sich Jugendliche nachts alleine in der Öffentlichkeit aufhalten?

„Komm nicht so spät nach Hause!“ – das hören viele Jugendliche von ihren Eltern. Doch gibt es eigentlich eine gesetzliche Sperrstunde für Teenager? Dürfen sie sich nachts alleine draußen aufhalten oder drohen sogar Konsequenzen für die Eltern? Hier erfährst Du, was das Gesetz sagt!

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Gibt es eine gesetzliche Ausgangssperre für Jugendliche?

‼️ Nein, eine generelle Ausgangssperre für Jugendliche gibt es in Deutschland nicht. Jugendliche dürfen sich grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit im Freien aufhalten – aber mit Einschränkungen!

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt nur bestimmte Aufenthaltsorte:

✅ Kinos: Unter 16 Jahren nur mit Eltern oder bis maximal 22 Uhr (Filme ab 12)
✅ Discos & Clubs: Unter 16 Jahren nur mit Eltern, 16- bis 18-Jährige bis maximal 24 Uhr
✅ Gaststätten: Unter 16 Jahren nur mit Eltern oder einer erziehungsbeauftragten Person
✅ Spielhallen & Wettbüros: Erst ab 18 Jahren erlaubt

🤓 Tipp: Auch wenn es keine allgemeine Ausgangssperre gibt, können Städte und Gemeinden eigene Regeln für bestimmte Orte oder Veranstaltungen aufstellen!

Dürfen Eltern verbieten, dass ihr Kind nachts rausgeht?

Ja! Eltern haben das Recht und die Pflicht, das Wohl ihres Kindes zu schützen. Nach § 1626 BGB umfasst die elterliche Sorge auch die „Erziehung, Beaufsichtigung und Aufenthaltsbestimmung“ des Kindes. Das bedeutet:

☞ Eltern dürfen festlegen, wann ihr Kind abends nach Hause kommen muss.
☞ Sie dürfen einem nächtlichen Ausgang widersprechen, wenn sie eine Gefahr für ihr Kind sehen.
☞ Bei Verstößen gegen elterliche Regeln gibt es keine rechtlichen Konsequenzen für das Kind – aber Eltern haben das letzte Wort!

🤓 Tipp: Offene Gespräche sind der beste Weg! Einigt Euch auf Regeln, die sowohl Sicherheit als auch Freiheit berücksichtigen.

Was passiert, wenn Jugendliche nachts Ärger machen?

🥴 Falls Jugendliche nachts auffällig werden, kann die Polizei einschreiten:

❌ Jugendamt oder Polizei können Jugendliche aufgreifen, wenn sie sich in gefährlichen Situationen befinden.
❌ Eltern können informiert und aufgefordert werden, ihr Kind abzuholen.
❌ Bei wiederholten Vorfällen kann das Jugendamt Maßnahmen prüfen.

Beispiel: Ein 15-Jähriger wird nachts um 2 Uhr betrunken auf einem Spielplatz angetroffen. Die Polizei informiert die Eltern und kann das Kind nach Hause bringen. Falls das öfter passiert, kann das Jugendamt eingreifen.

Mein Fazit: Jugendliche dürfen nachts raus – aber nicht überall!

🧐 Es gibt keine allgemeine Sperrstunde für Jugendliche, aber bestimmte Orte sind durch das Jugendschutzgesetz geregelt. Eltern haben das Recht, Regeln aufzustellen und müssen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Falls Jugendliche nachts in Schwierigkeiten geraten, können Polizei oder Jugendamt eingeschaltet werden.

Falls es Probleme mit Behörden gibt, kann ein Fachanwalt für Familienrecht weiterhelfen.😊

 ☞ Hier findest Du einen Fachanwalt für Familienrecht  in Deiner Nähe

 

Gerichtsurteile zum Thema

  • VG Würzburg, Urteil vom 5. Mai 2011 (Az. W 4 E 11.275): Kommunen dürfen unter bestimmten Umständen Aufenthaltsverbote für Jugendliche aussprechen.
  • BVerfG, Beschluss vom 11. August 1992 (Az. 1 BvR 1676/91): Elterliche Aufsichtspflicht umfasst auch Regelungen zur Nachtzeit.

 

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