“Ingo, Du kommst mit Deiner Frau in dem Lokal, wo ich arbeite, essen. Bei dem Servieren des Hauptgangs fällt mir der Teller aus der Hand. Dein Anzug ist hinüber. Wer kommt dafür auf?“
Die Frage unseres Kellners ist tatsächlich gar nicht so einfach zu beantworten.
Natürlich hat der Kellner Angst, wenn er einem Gast die Suppe über die Hose gekippt hat oder ein Bier über das Hemd, dass er selbst den Schaden bezahlen muss. Und tatsächlich ist diese Angst nicht unberechtigt, denn er haftet - neben dem Wirt - dem Gast auf Schadensersatz.
In der Praxis ist das meist kein Problem, weil der Gastwirt eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, die dann eventuell den Schaden übernehmen würde. Aber wenn es hart auf hart kommt, haften Gastwirt und Kellner gemeinsam. Und der Gastwirt, der kann sich sogar noch damit herausreden, dass er sagt, er hätte den Kellner ordnungsgemäß angelernt, der wisse genau Bescheid, was zu tun und zu lassen sei, wenn er Gäste bedient und deshalb müsste dann in dem Fall der Kellner allein haften.