Martin F.:

Vor einem Jahr hatte ich einen schweren Motorradunfall, als mir meine Maschine auf regennasser Fahrbahn plötzlich wegrutschte, obwohl ich vorsichtig fuhr. Die Straße war extrem rutschig, um eine Sanierung hatte sich aber nie jemand bemüht. Hafte ich alleine für den Schaden? Oder kann ich vom Land jetzt Schadensersatz verlangen? Es gab auch keinerlei Hinweise wie Warnschilder oder Geschwindigkeitsbegrenzungen, die darauf hingedeutet hätten, dass etwas mit der Fahrbahn nicht in Ordnung war.

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Ja, das können Sie tatsächlich!

Das Land haftet zu einem Großteil für Ihren erlittenen Schaden, das heißt, Sie können nicht nur Schadensersatz z.B. für Ihr Motorrad oder den eventuell beschädigten Helm oder Kleidung verlangen, sondern auch Schmerzensgeld, sollten Sie sich bei diesem Unfall noch verletzt haben.

Die Landesbetriebe für Straßenbau müssen nämlich dafür Sorge tragen, dass der Fahrbahnbelag auch für Motorradfahrer ausreichend griffig ist. Das nennt man eine sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“. Und wenn eine Sanierung notwendig, aber nicht finanzierbar ist, muss zumindest die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit begrenzt werden (z.B. auf 30 km/h). Warnschilder, die zusätzlich auf die besondere Gefährdung hinweisen, sollten außerdem aufgestellt werden.

Hat sich darum jedoch niemand bemüht, trägt das Land an dem Unfall eine Mitschuld in Höhe von etwa 75 Prozent.

Die restlichen 25 Prozent werden Sie allerdings selber begleichen müssen

Denn sobald jemand mit einem KFZ am Straßenverkehr teilnimmt, besteht automatisch eine sogenannte "Betriebsgefahr". Darunter versteht man die im Straßenverkehrsgesetz geregelte "Verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Halters". Das heißt im Klartext: Schon alleine dadurch, dass Sie mit einem per se "gefährlichen" Kraftfahrzeug die Straße benutzen, haften Sie ebenfalls und tragen eine gewisse Mitschuld. Denn wenn Sie nicht am Straßenverkehr teilgenommen hätten, hätte ja auch kein Unfall passieren können...

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☞ Manchmal schwer zu verstehen: Motorradfahrer fährt innerorts mit zu hoher Geschwindigkeit, überholt, es kommt zum Unfall -  und er bekommt trotzdem keine Schuld…

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.12.2015 
- 11 U 166/14 -

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