Mieter, Vermieter & Nachbarn

Verletztes Tier nach Hause genommen: Kündigung wegen Igel in der Wohnung?

Daniel K.:

"Meine kleine Tochter hat einen verletzten Igel gefunden und zu uns nach Hause gebracht. Dort haben wir dem kleinen Kerl ein möglichst artgerechtes „Bett“ gebastelt und pflegen ihn nun. Deshalb haben die Freundinnen meiner Tochter auch angefangen, nach anderen verletzten Tieren zu suchen, die sie ebenfalls zu uns bringen.

Gestern habe ich aber plötzlich einen Brief von meinem Vermieter bekommen, der verlangt, dass wir die Tiere unverzüglich aus dem Haus schaffen, ansonsten würde er uns kündigen. Könnte er das wirklich machen?"

Igel_unsplash

Ja, das könnte er tatsächlich.

Denn vor kurzem haben die Richter entschieden, dass Igel keine „Haustiere“ sind und deswegen die sonst übliche Regelung für Kleintierhaltung hier nicht gilt! 

Wenn es also Ihrem Vermieter nicht passt, dass Sie den Igel beherbergen - z.B. weil es im Haus dadurch nach Wildtieren riecht - müssen Sie unbedingt reagieren und den kleinen Kerl leider an einen anderen Ort bringen. Sie dürfen ihn auch nicht auf dem Balkon weiterpflegen!

Fristlose Kündigung

Wenn Sie das Tier trotzdem behalten,  könnte Ihr Vermieter - im schlimmsten Fall - sogar die fristlose Kündigung durchsetzen. 

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

AG Berlin, Az 12 C 133/14

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