Ja, das könnte er tatsächlich.
Denn vor kurzem haben die Richter entschieden, dass Igel keine „Haustiere“ sind und deswegen die sonst übliche Regelung für Kleintierhaltung hier nicht gilt!
Wenn es also Ihrem Vermieter nicht passt, dass Sie den Igel beherbergen - z.B. weil es im Haus dadurch nach Wildtieren riecht - müssen Sie unbedingt reagieren und den kleinen Kerl leider an einen anderen Ort bringen. Sie dürfen ihn auch nicht auf dem Balkon weiterpflegen!
Fristlose Kündigung
Wenn Sie das Tier trotzdem behalten, könnte Ihr Vermieter - im schlimmsten Fall - sogar die fristlose Kündigung durchsetzen.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
AG Berlin, Az 12 C 133/14