Ja, das könnte er tatsächlich. Denn vor kurzem haben die Richter entschieden, dass Igel keine „Haustiere“ seien und deswegen die sonst übliche Regelung für Kleintierhaltung hier nicht gelten würde. Wenn es also ihrem Vermieter nicht passt, dass Sie den Igel beherbergen - z.B. weil es im Haus dadurch nach Wildtieren riecht - müssen Sie unbedingt reagieren, sonst könnte er die Kündigung durchsetzen.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
AG Berlin, Az 12 C 133/14