Mieter, Vermieter & Nachbarn

Frist verpasst: Wie kann ich beweisen, dass ich den Brief mit der Forderung vom Vermieter nie erhalten habe?

Sandra W.: "Mein Vermieter fordert noch Betriebskosten nach und behauptet jetzt, er hätte den Brief mit den Forderungen fristgemäß bei mir in den Briefkasten eingeschmissen. Doch ich habe den Brief nie gesehen! Wie kann ich nun beweisen, dass ich den Brief nie bekommen habe?"

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Das müssen Sie gar nicht! Denn die Behauptung Ihres Vermieters, er hätte den Brief bei Ihnen eingeworfen, reicht nicht.

Solche „Wurfsendungen“ beweisen nämlich keine Zustellung und schon gar keine Einhaltung von Fristen. Belegbar sind solche Schreiben nur mit einem Einschreiben/Rückschein!

Es reicht für Sie also, nur zu behaupten, Sie hätten den Brief nie erhalten - wenn sich dann auch noch herausstellt, dass die Forderung durch die verpasste Frist nicht innerhalb eines Jahres nach dem Abrechnungszeitraum Ihnen zugestellt wurde, entbindet Sie das sogar von der Nachzahlung.

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

AG Köln (220 C 435/07)

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