Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Deshalb regelt das Tierschutzrecht u.a. die Tierhaltung, die Tötung von Tieren (Schlachtung), Eingriffe und Versuche an Tieren sowie zahlreiche Regelungen zur Zucht und Handel mit Tieren.
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