Hannah I.: „Unser Sohn wird ständig von ihren Mitschülern gehänselt und gemobbt. Nun hat ein Klassenkamerad sogar ein Video auf Youtube veröffentlicht, in dem er sich über unser Kind lustig macht. Darf er das? Ist das nicht sogar strafbar?“

alone-black-and-white-boy-child_pexels

Ein ganz klares Ja!

Im Zweifel steht Ihrem Sohn dafür sogar ein Schmerzensgeld zu!

Denn in einem ganz ähnlichen Fall hat das Landgericht Bonn zwei 13-jährige Schüler zur Zahlung eines solchen Schmerzensgeldes verurteilt, weil diese ebenfalls ein beleidigendes Video über einen Mitschüler auf Youtube gestellt hatten. Die Eltern des gemobbten Jungen hatten deswegen Anzeige erstattet und eine Unterlassungserklärung sowie eine Zahlung von 14.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Vor Gericht einigte man sich anschließend auf die Unterlassungsvereinbarung und ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro.

Also schützen Sie Ihr Kind und wehren sich! Und das so schnell wie möglich!

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Landgericht Bonn, Vergleich vom 08.04.2013 (9 O 433/12)

Finden Sie hier den passenden Anwalt in ihrer Nähe: