Wann, für was und für wen macht es tatsächlich Sinn, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen? Meiner Meinung nach gibt es vor allem drei Arten von Rechtsschutzversicherungen, die man haben sollte.

Da fallen mir drei Teilbereiche ein, die für Sie besonders wichtig sein können:

Der Erste ist der Arbeitsrechtsschutz.

Stellen Sie sich vor, Sie sind Arbeitnehmer und wollen sich gegen eine unberechtigte Kündigung zur Wehr setzen oder gegen eine Abmahnung, die ungerechtfertigt ist. Da sind die Anwaltskosten nicht unerheblich und da sind Sie froh, wenn Sie einen Rechtsschutz haben.

Der zweite Fall, das ist der Verkehrsrechtsschutz.

Jeder Autofahrer ist sich und kann sich nie sicher sein, dass er nicht irgendwann in einen Unfall verwickelt wird. Auch da brauchen Sie eine Rechtsschutzversicherung, denn die zahlt zum Beispiel auch die Gutachterkosten, falls  es streitig ist, wie hoch der Schaden ist.

Und der dritte Punkt, ja, das ist der Mietrechtsschutz.  

Sie als Mieter haben doch meistens Angst davor, dass Sie vielleicht unberechtigt gekündigt werden. Vielleicht ist die Wohnung kalt, die Heizung ist ausgefallen und Sie selbst wollen aktiv werden, wollen die Miete mindern. Auch da hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung.

Das sind für mich die drei wichtigsten Teilbereiche. Wenn Ihnen jetzt versucht wird, eine Rechtsschutzversicherung zu verkaufen oder anzudrehen, dann sollten Sie, wenn Sie diese drei Bereiche nicht benötigen, sehr genau nachfragen, für was Sie denn nun den Rechtsschutz wirklich brauchen sollen.

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