Kann durchaus sein!
Denn einen Anspruch auf Weihnachtsgeld gibt es im Regelfall nur, wenn das Arbeitsverhältnis zu Weihnachten noch besteht. Also fragen Sie Ihren Chef doch einfach, mehr als nein sagen kann er nicht.
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
LAG Hessen: 6 Sa 115/11