So jedenfalls erging es einem BMW-Fahrer, der plötzlich ein Geräusch hörte und davon ausging, ein soeben passierender Radfahrer hätte ihm eine Schramme in die geliebte Karosse gekratzt. Ohne Verzug setzte im Körper des Autofahrers ein wohl unkontrollierbarer biologischer Vorgang ein, der sich so abgespielt haben muss: „Großhirn an Nebenniere, Großhirn an Nebenniere: Ich brauche hier oben einen ordentlichen Schuss Adrenalin!“ „Nebenniere an Großhirn: Ist unterwegs!“ „Großhirn an rechten Fuß: Vollgas!“
Reger Funkverkehr der Organe
Infolge dieses regen „Funkverkehrs“ wurde wohl der Warnhinweis der Augen, „Vorsicht, da vorne ist Rot!“ ignoriert, auch eine Fußgängerin, die fast vom Auto erfasst worden wäre, entging der Wahrnehmung des Autofahrers, dessen Ziel es war, den vermeintlichen Schadensstifter auf dem Fahrrad zur Strecke zu bringen.
Dies geschah dann auch durch abruptes Querstellen des Pkw auf dem Radweg, einen Sprung aus dem Wagen und einen Überraschungsangriff gegen den Radfahrer. Der konnte dann auch nicht verhindern, dass ihn der Autofahrer am Kragen packte, auf die Motorhaube warf und dort ordentlich durchrüttelte. Beendet wurde diese Wildwest-Nummer erst, als die Polizei eintraf. Zum Glück erlitt der Radfahrer keine Verletzungen.
Nicht zu entschuldigen
Auch das Amtsgericht München fand diese Aktion alles andere als witzig: „Das an den Tag gelegte Verhalten im Zusammenhang mit einem aus dem Verkehrsgeschehen entstandenen Streit ist unter keinen Umständen hinzunehmen und entschuldbar“, sagten die Richter.
Lappen weg, Auto auch!
Weiter führten sie aus: „Der Autofahrer habe sich durch die versuchte gefährliche Körperverletzung im Straßenverkehr und die vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung mit aller Nachdrücklichkeit als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen.“ Heißt im Klartext: Entzug der Fahrerlaubnis!
In den kommenden zwölf Monaten darf nun der 47-jährige BMW-Fahrer keinen neuen Führerschein beantragen, zudem hat er eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 15 Euro, insgesamt also 2.700 Euro, zu zahlen. Damit gilt er auch automatisch als vorbestraft, da er mehr als 90 Tagessätze bekommen hat.
Ein ganz schön teures Vergnügen
Vielleicht hat er soviel Geld beisammen, wenn er seinen Wagen verkauft. Denn den braucht er ja nun für’s erste nicht mehr. Und sicherer für alle anderen Verkehrsteilnehmer wär’s allemal auch…
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Amtsgericht München, Urteil vom 27.7.2015 - 1031 Ds 463 Js 222688/14 (rechtskräftig)