Bin ich verpflichtet zu helfen?
Ja! In Deutschland gilt die gesetzliche Pflicht zur Ersten Hilfe. Laut § 323c Strafgesetzbuch (StGB) machst Du Dich strafbar, wenn Du einem Menschen in Not nicht hilfst, obwohl es zumutbar wäre.
🤔 Das bedeutet:
☞ Du musst helfen – aber nur, wenn es für Dich ungefährlich ist.
☞ Auch ohne Erste-Hilfe-Kurs kannst Du etwas tun.
☞Du darfst nichts tun, was Dich selbst in Gefahr bringt!
🤓 Tipp: Einfach nur den Notruf zu wählen, ist bereits eine Form der Hilfe und schützt Dich vor Strafe!
Was kann ich tun, wenn ich keine Ahnung von Erster Hilfe habe?
Keine Sorge – Du musst kein Arzt sein, um helfen zu dürfen. Wichtig ist nur, dass Du überhaupt etwas tust!
✅ Das kannst Du immer tun:
☞ Notruf 112 wählen und erklären, was passiert ist.
☞ Unfallstelle absichern, z. B. Warnblinkanlage einschalten oder Warndreieck aufstellen.
☞ Andere um Hilfe bitten, falls Du unsicher bist.
☞ Beruhigend auf die verletzte Person einwirken und da bleiben, bis Hilfe kommt.
🤓 Tipp: Selbst wenn Du „falsch“ hilfst, kannst Du nicht belangt werden – Hauptsache, Du tust etwas!
Was passiert, wenn ich nicht helfe?
‼️ Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar!
Falls Du einfach weggehst oder nichts tust, kann das bis zu ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe nach sich ziehen (§ 323c StGB).
⚠️ Ausnahmen:
☞ Wenn die Hilfeleistung für Dich eine ernste Gefahr bedeuten würde (z. B. Du bist selbst verletzt).
☞ Wenn andere bereits helfen und alles unter Kontrolle haben.
🤓 Tipp: Angst oder Unsicherheit sind keine Ausreden – Notruf wählen ist immer möglich!
Was ist mit möglichen Schäden durch meine Hilfe?
🤔 Angst, etwas falsch zu machen? Keine Sorge!
‼️ Du kannst nicht haftbar gemacht werden, wenn Du in einer Notsituation hilfst – selbst wenn Du dabei versehentlich Schaden verursachst. ‼️
✅ Gesetzlicher Schutz:
☞ § 680 BGB schützt Helfer vor Schadenersatzansprüchen.
☞ § 34 StGB erlaubt, in Notfällen zu handeln, ohne Angst vor Strafe.
☞ Falls Du aus Versehen einen Schaden anrichtest (z. B. Rippenbruch bei Herzdruckmassage), haftest Du nicht!
🤓 Tipp: Keine Angst vor Fehlern – Hilfe zählt mehr als Perfektion!
Mein Fazit: Jeder kann helfen – auch ohne Ausbildung!
🧐 Du bist gesetzlich verpflichtet zu helfen, aber Du musst nicht perfekt sein. Den Notruf wählen, beruhigend reden oder die Unfallstelle sichern – all das zählt als Hilfe. Falls Du unsicher bist, besuche einen Erste-Hilfe-Kurs, um vorbereitet zu sein!
Falls es rechtliche Fragen gibt, kann ein Fachanwalt für Strafrecht weiterhelfen.😊
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Gerichtsurteile zur unterlassenen Hilfeleistung
- BGH, Urteil vom 12. März 2013 (Az. 5 StR 556/12): Wer bewusst nicht hilft, macht sich strafbar, auch wenn andere schon Hilfe leisten.
- OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. Juni 2020 (Az. 2 Rv 4 Ss 175/19): Wer aus Angst vor Fehlern nicht hilft, kann trotzdem bestraft werden.