Birgit F.:

"Ich hatte vor ein paar Tagen einen Unfall verursacht.

Ich bin auf einer Landstraße ins Rutschen gekommen und habe dabei ein Straßenschild beschädigt. Bei dem Aufprall habe ich mich verletzt. Ich hatte Angst und Schmerzen und habe deshalb nicht mehr gewartet, bis die Polizei eintraf, sondern bin direkt ins nächste Krankenhaus gefahren. Jetzt habe ich einen Brief bekommen, ich hätte eine „Unfallflucht“ begangen und müsse deswegen Strafe zahlen und meinen Führerschein abgeben. Hätte ich wirklich auf die Polizei warten müssen? Oder durfte ich nicht doch direkt zum Arzt fahren?"

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Ja!

Sie dürfen zum Arzt oder in ein Krankenhaus fahren, wenn es nötig ist!

Denn der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass jemand, der einen Unfall verschuldet hat und dabei verletzt wurde, nicht auf die Polizei warten muss. Eine schnelle Behandlung hat immer Vorrang.

Held oder Memme?

Strittig kann Ihr "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“  nur dann werden, wenn man im Nachhinein darüber diskutieren kann, ob eine sofortige Behandlung wirklich nötig war und wie „schwer“ Ihre Verletzung war. So wurde ein Mann aus dem Kreis Magdeburg wegen Fahrerflucht angeklagt, nachdem er den Unfallort kurzerhand verlassen hatte, weil seine Fingerkuppe geblutet hatte.

Tatsächlich hatte sich der Mann sofort ins Krankenhaus fahren und dort seinen verletzten Finger verarzten lassen. Etwa 40 Minuten später rief er dann bei der Polizei an und gab sich als Unfallverursacher zu erkennen. Aber nach dem Motto „Er konnte ja noch laufen“, klagte die Staatsanwaltschaft den Mann trotzdem an. 

Er durfte, er durfte nicht, er dur...

Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das oberste Gericht stellte fest, dass der Mann sich möglicherweise doch berechtigterweise vom Unfallort entfernt habe. Dennoch stand im Raum, dass er seine Verletzung erst bemerkt hatte, als er bereits bei einem Bekannten ins Auto eingestiegen war. 

Fazit:

Wenn es geht, bleiben Sie am Unfallort. Wenn Sie aber tatsächlich sofortige ärztliche Hilfe brauchen, fahren Sie ins nächste Krankenhaus!!! Ihre Gesundheit ist im Zweifel immer wichtiger, als im schlimmsten Fall den Führerschein für einen gewissen Zeitraum abgeben zu müssen.

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Textbezogene Paragraphen / Urteile:

Bundesgerichtshof Karlsruhe Beschl. v. 27.08.2014 – 4 StR 259/14

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB

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