Es ist natürlich ein Unding, wie Ihr Fahrlehrer sich verhält. Schließlich haben Sie (teuer) unter anderem auch dafür bezahlt, dass er sich um Sie kümmert. Sie können deswegen von ihm nicht nur erwarten, sondern auch verlangen, dass er Ihnen seine ganze Aufmerksamkeit zukommen lässt!
Aber:
Nein, das allgemeine Handy-Verbot am Steuer gilt nicht für den Fahrlehrer, solange er eben auch nicht lenkt. Trotzdem darf er allerdings das Handy nur benutzen, wenn der Fahrschüler schon etwas Übung im Autofahren hat und schon ein paar Fahrstunden genommen hatte.
Warum?
Der eigentliche Sinn und Zweck des Handyverbots am Steuer ist vor allem, dass beide Hände frei und am Lenkrad sind. Und da der Fahrlehrer zwar tatsächlich eigene Pedale, aber natürlich kein eigenes Lenkrad hat, greift hier das Verbot nicht.
Auch die Beobachtungs- und Kontrollpflicht reicht nicht aus, um dem Fahrlehrer ebenfalls das Benutzen des Handys zu verbieten.
Trotzdem:
Sprechen Sie ihn deshalb unbedingt darauf an. Und falls er sein Verhalten nicht ändert, wechseln Sie die Fahrschule. Das dürfen Sie jederzeit.
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Textbezogene Paragraphen / Urteile:
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.7.2013, IV-1 RBs 80/13
§ 23 Abs. 1a StVO