Internet & Medien

WhatsApp zieht Pädophile an - Die Gefahr lauert in Sozialen Netzwerken und Chats

Eigentlich sollte WhatsApp erst ab 16 Jahren genutzt werden, doch daran hält sich wohl kaum einer. Sogar Grundschulkinder sind immer häufiger in sozialen Netzwerken und Chats unterwegs - und für Pädophile und Perverse damit eine leichte Beute…

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Das hier ist nur ein Fall von vielen...

Ein erwachsener Mann chattete über WhatsApp mit einem 9 Jahre alten Mädchen, das er über die Mutter seit einigen Jahren kannte. Er fragte dabei die Kleine unter anderem nach ihrem Freund aus. Außerdem erkundigte er sich, ob die Nacht mit ihrem Freund „schön“ gewesen sei und ob sie für ihn nicht auch „eine Freundin“ habe. Diese müsse auch „nicht erwachsen“ sein. Und er schlug vor, man könne auch „zu viert was machen“.

Mutter tippt im Namen der Tochter

Zum Glück zeigte die 9-Jährige ihrer Mutter diese Nachrichten. Diese nahm darauf das Mobiltelefon an sich und führte die Unterhaltung weiter. Weil der Mann annahm, weiterhin die minderjährige Tochter im Chat zu haben, teilte ihr der 55-Jährige mit, dass sie echt süß sei, er sie sehr möge, aber dass sie ja leider schon vergeben sei.

Auch sexuelle Anspielungen sind eine Straftat

Die Konversation endete mit der Frage, ob sie denn auch gerne nackt gestreichelt werden würde. Da hatte die Mutter genug Beweise und ging damit zur Polizei. Der Mann bekam 9 Monate Gefängnisstrafe auf Bewährung, denn das Gericht sah in den sexuellen Anspielungen über soziale Netzwerke den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern erfüllt. Ob mit dieser Bewährungsstrafe der Schutz von Kindern mit aller Macht Genüge geleistet wurde, sei dahingestellt und die Meinung darüber jedem selber überlassen... Abschreckung sieht in unseren Augen anders aus.

Gesetze zum Schutz der Kinder

Wie auch immer: Diese Regelung des Strafgesetzbuches dient dem Schutz von Kindern vor Übergriffen und sexuellem Missbrauch und greift bereits dann, wenn ein Täter auf ein Kind mit Schriften oder Informations- und Kommunikationstechnologie einwirkt, um das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen. Schnell getippte Worte alleine reichen also schon, damit man sich strafbar macht. 

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Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Oberlandesgericht (OLG) Hamm, Urteil vom 14. Januar 2016, Aktenzeichen: 4 RVs 144/15
Strafgesetzbuch, Paragraph 176, Absatz 4, Nr. 3

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