Drei jungen Männern im Alter zwischen 18 und 23 Jahren kam das nämlich merkwürdig vor. Sie nahmen daher sofort die Verfolgung des vermeintlichen Pädophilen auf und machten zudem eine Anwohnerin, die sich auf ihrem Balkon befand, auf die Situation aufmerksam. Die schloss sich darauf dem Verfolgertrio an.
Das Motiv des aufgebrachten Mobs: Sie hielten ihn für einen Kinderschänder, den es unschädlich zu machen galt. Dabei wollte der Mann aus Ingolstadt mit seiner kleinen Tochter nur die Zeit vertreiben, während seine Frau einen Fortbildungskurs absolvierte...
Prügel dafür, dass man Vater ist
Schließlich hatte die Meute den 50-Jährigen eingeholt, der sich prompt aggressiven Hasstiraden ausgesetzt sah. Als „Kinderschänder und Pädophiler“ musste sich der Mann beschimpfen lassen, die kleine Tochter noch immer an der Hand. Als dann auch noch der 40-jährige Freund der Anwohnerin dazustieß, eskalierte die Situation vollends: Der aufgebrachte Mann schlug dem Vater mitten ins Gesicht - und das alles vor den Augen des kleinen Mädchens.
Nach Angaben der Polizei kam die Mutter des kleinen Mädchens erst dazu, als die Polizei den Fall bereits aufnahm. Sie konnte natürlich die Familienverhältnisse aufklären und ihren verletzten Mann endlich in die Klinik bringen.
Die Freisinger Polizei steht vor einem Rätsel: „Wir können die Motivation der drei jungen Burschen und des Mannes, der schließlich zugeschlagen hat, überhaupt nicht nachvollziehen“, sagte Polizeihauptkommissar Thomas Baumgartner dem Freisinger Tagblatt.
Ein einziger Satz hätte alles geklärt
Vielleicht lässt die Aussage der Nachbarin erahnen, wie es zu dem Vorfall kommen konnte: Danach habe „der Mann das Kind hinter sich hergezogen“. „Ich sprach ihn an, als er mit ihr an der Bushaltestelle saß“, sagte die 25-Jährige. „Weder das Mädchen noch er wollten uns sagen, ob sie Vater und Tochter sind. Daraufhin wollte ich das Kind zu mir ziehen. Aber der Mann schubste mich weg.“
Nun – dazu hatte er als Vater auch jedes Recht!
Falsch verstandene Zivilcourage
Dass wir uns richtig verstehen: Aufmerksam zu sein ist durchaus richtig!!! Aber statt Selbstjustiz zu üben, sollte man die Polizei einschalten, wenn man etwas Verdächtiges beobachtet oder eine Situation nicht einschätzen kann. Eskalieren darf so etwas nie!
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Textbezogene Paragraphen / Urteile:
Körperverletzung §§ 223 bis 231 StGB
Gewaltmonopol des Staates: Artikel 20 GG, Absatz 2