Schon im Mittelalter wurden Fangprämien gezahlt
Das Prinzip des Kopfgelds gibt es schon lange. Bereits im späten Mittelalter setzte die Obrigkeit Belohnungen auf gesuchte Personen aus – sei es für flüchtige Verbrecher oder für vermisste Personen.
Auch heute bedienen sich Polizei, Staatsanwaltschaft, Privatpersonen oder Unternehmen dieses Mittels, um eine gesuchte Person schneller zu finden.
⚠️ Doch Achtung: Selbstjustiz ist in Deutschland verboten. Es geht nur um sachdienliche Hinweise an die Polizei oder Justiz – nicht um eigenmächtige Verhaftungen oder Gewaltanwendung.
Selbst bei verschwundenen Haustieren setzen Privatleute oft eine Belohnung aus – was im Prinzip einer Fangprämieentspricht.
Wer kann ein Kopfgeld kassieren?
✅ Grundsätzlich kann jeder, der einen entscheidenden Hinweis zur Ergreifung einer gesuchten Person gibt, eine Fangprämie erhalten. Eine Ausnahme gilt für Polizisten, Justizbeamte und andere Sicherheitsorgane des Staates – denn ihre Arbeit ist bereits durch den Staat bezahlt.
Gibt es in Deutschland Kopfgeldjäger?
❌ Nein, den klassischen Kopfgeldjäger gibt es in Deutschland nicht. Wer einen Gesuchten verletzt oder sogar tötet, macht sich selbst strafbar.
Zwar erlaubt § 127 Abs. 1 StPO eine vorläufige Festnahme durch Privatpersonen, wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird – aber das bedeutet nicht, dass jemand aktiv Jagd auf eine gesuchte Person machen darf.
👍 Besser: Hinweise direkt an die Polizei weitergeben!
Kopfgeldjäger in den USA – Ein großer Unterschied
In den USA ist die Lage ganz anders. Dort gibt es sogenannte Kautionsagenten, die ein Kopfgeld aussetzen, wenn ein Angeklagter nicht vor Gericht erscheint. Diese Kopfgeldjäger haben Sonderrechte und dürfen die gesuchte Person mit allen Mitteln – sogar mit Waffengewalt – verfolgen.
‼️ In Deutschland wäre ein solches Vorgehen absolut illegal.
Mein Fazit: Kopfgeld ist erlaubt, Selbstjustiz nicht!
🧐 Ja, Kopfgeld oder Fangprämien sind auch in Deutschland erlaubt – aber nur für sachdienliche Hinweise an Polizei und Justiz. Aktiv Jagd auf eine gesuchte Person machen, ist dagegen verboten.
Wer sich unsicher ist, kann sich von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten lassen.😊
☞ Hier findest Du einen Fachanwalt für Strafrecht in Deiner Nähe
Gesetzliche Grundlagen:
- § 127 Abs. 1 StPO – Vorläufige Festnahme durch Privatpersonen
- Rechtslage zu Kopfgeld in Deutschland