Verbrechen & Strafen

Alles zum Thema Kopfgeld & Fangprämie

Kopfgeld, das klingt nach Selbstjustiz und Wildem Westen. Im juristischen Sprachgebrauch bedeutet es jedoch allgemein eine Prämie für das Auffinden einer gesuchten Person. Welches Vorgehen dabei legal ist und wer ein Kopfgeld ausrufen darf, lesen Sie hier.

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Bereits im Mittelalter ging's los

Das Kopfgeld - oder auch "Fangprämie" - hat eine lange Geschichte. Schon im späten Mittelalter nutzte die Polizei ihre Chance, auf gesuchte Personen eine Kopfprämie auszusetzen, um ihrer schneller habhaft zu werden. Nicht nur flüchtige Verbrecher wurden so gesucht und gestellt, auch so mancher Vermisste konnte wieder aufgespürt werden.

Es hat sich nicht viel geändert...außer dass man den Gesuchten lebend abliefern sollte...

Auch heute noch bedienen sich Staatsanwaltschaft, Polizei, Privatpersonen oder Unternehmen der Möglichkeit eines Kopfgelds, um das Auffinden von Personen zu beschleunigen.

Dabei ist allerdings keine Selbstjustiz gestattet. Es geht um sachdienliche Hinweise an die Polizei, die Justiz oder die Betroffenen, die zum Auffinden einer vermissten Person oder zur Ergreifung eines flüchtigen Täters führen.

Selbst um verschwundene Haustiere wiederzufinden, wird von Privatleuten häufig eine Belohnung, also eine Art Kopfgeld, ausgesetzt.

Wer kann Kopfgeld kassieren?

Kopfgeld kassieren kann somit im Grunde jeder, der den entscheidenden Hinweis zur Ergreifung der gesuchten Person liefert. Ausgenommen sind lediglich die verschiedenen Sicherheitsorgane des Staates, da die Suche hier bereits zu den ohnehin bezahlten Tätigkeiten gehört.

Gibt es in Deutschland Kopfgeldjäger?

Den Begriff des Kopfgeldjägers gibt es so in Deutschland nicht. Er wäre wohl auch irreführend, da es nicht ums „Jagen“ geht. Wer einen Gesuchten verletzt oder sogar tötet, macht sich meist selbst strafbar. Einer Festnahme des Gesuchten ist dagegen durchaus im Rahmen des deutschen Gesetzes (§ 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozessordnung), sollte aber dennoch schon aus Sicherheitsgründen nach Möglichkeit der Polizei überlassen werden.   

In den USA sieht das anders aus. Hier wird der Kautionsagent zum Kopfgeldjäger, wenn sein Mandant – der Angeklagte, für den er gebürgt hat – nicht vor Gericht erscheint. Der Agent hat nun Sonderrechte und darf den Gesuchten mit allen Mitteln verfolgen, auch unter Anwendung von Waffengewalt.

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