Was Dein ist, ist mein, aber was mein ist, ist noch lange nicht Dein…oder vielleicht doch…oder...was auch immer! 

Die Frage bleibt jedoch: Haften Sie mit, wenn Ihr Ehepartner Schulden macht?

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Also noch einmal von vorne...

...und mit der zuerst einfachsten aller Antworten: Jein!

Also: Warum nein?

Tatsächlich haftet jeder nur für seine eigenen Schulden. ☞ Denn in einer Ehe vermehrt oder verringert jeder Ehegatte - juristisch gesehen - sein Vermögen selbst.

Vor allem "alte" Schulden, die mit in die Ehe gebracht werden - z.B. noch ausstehende Kreditverträge, Unterhaltsansprüche oder Forderungen aus Gerichtsurteilen - können nicht auf den anderen Partner abgewälzt werden. Banken oder Inkassounternehmen wissen das eigentlich ganz genau, sie versuchen aber immer wieder, dass Schulden des einen Ehegatten vom anderen Ehegatten beglichen werden. Doch die Rechtslage ist in diesem Punkt eindeutig!

Also: Warum ja?

Aber es gibt auch Ausnahmen.

So darf laut Gesetz jeder Ehepartner "angemessene" Geschäfte tätigen - sogenannte "Haushaltsgeschäfte" - die den gemeinsamen Lebensbedarf decken, also Dinge wie Lebensmittel einkaufen, eine neue Waschmaschine kaufen oder eine Zeitung abonnieren. Sollte wegen solcher Anschaffungen Schulden auflaufen, müssen beide Partner dafür haften, auch wenn nur einer der beiden den Vertrag konkret abgeschlossen oder die Sachen bezahlt hat. Sollte sich das Paar jedoch trennen und eine neue Spülmaschine wird nötig, haftet dann nur der, der sie auch wirklich kauft.

Auch wenn das Paar einen gemeinsamen Kredit aufnimmt oder einer der beiden Ehegatten eine Bürgschaft für ☞ die Schuld des anderen übernimmt, haften beide.

Ebenso, wenn im Ehevertrag die Gütergemeinschaft vereinbart wurde: Dann haften beide Ehegatten für die Schulden - auch für die in die Ehe eingebrachten "alten" Schulden - des jeweils anderen, da bei dieser besonderen Form der Gemeinschaft das Vermögen verschmilzt.

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Textbezogene Paragraphen / Urteile:

§ 1437 BGB, § 1357 BGB, § 1366 I BGB

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