Polzei & Bußgeld

Vorladung bekommen: Muss man tatsächlich immer hingehen und vor der Polizei eine Aussage machen?

Jedem kann es einmal passieren: Aus mehr oder weniger heiterem Himmel flattert Ihnen eine polizeiliche Vorladung ins Haus. Darin werden Sie aufgefordert, sich am Tag x um so und soviel Uhr bei Ihrer Polizeidienststelle zu melden. Doch müssen Sie das auch tun?

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Zur Polizei: Nein!

Wenn Sie einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten, haben Sie weder als Beschuldigter noch als Zeuge etwas zu befürchten. Sie müssen also dort nicht hingehen. Sie müssen dort auch nicht extra absagen. Gehen Sie einfach nicht. Sie brauchen übrigens auch keine Angst haben, dass Ihnen Ihr Nicht-Erscheinen später einmal Nachteile bringt oder Sie verdächtig macht!

Und nicht nur das:

Sie sollten dort auch nicht hingehen! Vor allem nicht, wenn Sie als Beschuldigter dorthin geladen werden. Und wenn Sie hingehen, dann ganz sicher nicht, ohne einen Anwalt mitzunehmen!!!

Und auch als geladener Zeuge sollten Sie nicht hingehen.

Denn auch wenn in Ihrer "Zeugenvorladung" lediglich der Satz steht: "...in dem Ermittlungsverfahren ist beabsichtigt, Sie als Zeugen zu vernehmen...“, heißt das noch lange nicht, dass nicht plötzlich in der Vernehmung Verdachtsmomente gegen Sie aufkommen und Sie plötzlich vom Zeugen zum Mitbeschuldigten werden. Wenn Sie in diesem Moment keinen Anwalt an Ihrer Seite haben, haben Sie tatsächlich ein Problem...

Zur Staatsanwaltschaft: Ja!

Also: Auf eine polizeiliche Vorladung müssen Sie nicht reagieren.

Aber Achtung!

Lesen Sie den Brief, den Sie bekommen haben, sehr genau! Denn sollte die Vorladung nicht von der Polizei, sondern der Brief von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht kommen, müssen Sie dorthin gehen! Egal, ob Sie Zeuge oder Beschuldigter sind. Nehmen Sie, wie gesagt, einen Anwalt mit!

Aber nicht nur das: Sie müssen dieser Vorladung nicht nur folgen, sondern Sie dürfen dort auch niemals Lügen! Denn vor der Staatsanwaltschaft und vor dem Gericht unterliegen Zeugen der absoluten Wahrheitspflicht!

Im Gegensatz zu Beschuldigten!

Denn Beschuldigte dürfen - im Gegensatz zu Zeugen - tatsächlich lügen, um sich nicht selber zu belasten. Egal ob vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht!

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