Bußgelder werden in der Regel für Ordnungswidrigkeiten verhängt, meistens von der Polizei. Die Grundlage hierfür ist der Bußgeldkatalog. Beträgt die Geldbuße 5-55 €, spricht man von einem Verwarnungsgeld, ab 60 € von einem Bußgeld, bei dem grundsätzlich ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Das Polizei- und Ordnungsrecht selber ist Ländersache und regelt, unter welchen Voraussetzungen die Polizei und die Ordnungsverwaltung Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abwehren und Massnahmen ergreifen dürfen.
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