Stellt Euch vor, Ihr seid mit dem Auto unterwegs und plötzlich blitzt es.
Euch fährt der Schrecken in die Glieder und Ihr denkt, um Gottes Willen, Punkte und ein Bußgeldbescheid erwartet Euch. Wenn Ihr dann aber einige Tage, vielleicht sogar einige Wochen nichts hört, dann keimt die Hoffnung und Ihr hofft, dass die Tat vielleicht verjährt ist, dass das Ordnungswidrigkeitsverfahren an Euch vorbei geht.
Die Frage ist:
Wann verjährt so eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr?
Nun, die Antwort ist: in drei Monaten. Diese Verjährungsfrist von drei Monaten kann aber unterbrochen werden und zwar dann, wenn innerhalb des drei-monats Zeitraums sich die Behörde bei Euch meldet, zum Beispiel mit einem Anhörungsbogen. Tut die Behörde das, dann verlängert sich die Verjährungsfrist von drei auf sechs Monate und Ihr müsst sechs Monate hoffen, dass der Bußgeldbescheid nicht bei Euch im Briefkasten landet.
Also noch einmal: drei Monate, wenn Ihr nichts hört und sechs Monate, wenn die Bußgeldbehörde anfängt, das Verfahren zu bearbeiten und Euch zum Beispiel einen Anhörungsbogen zustellt. Entscheidend für das Datum ist immer das Zustelldatum des Bußgeldbescheides.