Schauen Sie in Ihren Mietvertag!
Oft ist ein solches „Besichtigungsrecht“ im Mietvertrag eingetragen, allerdings darf diese Klausel Sie als Mieter nicht unangemessen benachteiligen oder unzumutbar sein. Ansonsten ist sie unwirksam und Sie müssen sich nicht daran halten, auch wenn Sie es damals so unterschrieben haben.
Gibt es diese Klausel in Ihrem Vertrag nicht, gibt es Urteile, die sagen, dass Ihr Vermieter ca. alle zwei Jahre das Recht hat, den Zustand der Wohnung zu kontrollieren.
Kein Termin ohne Vereinbarung
Ansonsten brauchen Sie Ihren Vermieter zur Besichtigung nur reinzulassen, wenn Ihre Wohnung modernisiert oder saniert werden soll und wenn er das Objekt verkaufen oder neu vermieten will. Dann darf er mit Interessenten die Wohnung betreten. Doch all diese Besuche muss Ihnen Ihr Vermieter rechtzeitig ankündigen. Dabei muss er auf Ihre Berufstätigkeit Rücksicht nehmen und den Termin so legen, dass Sie keine Umstände damit haben oder eventuell sogar extra dafür „frei“ nehmen müssten.