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Freund zieht bei mir ein: Darf der Vermieter jetzt mehr Miete verlangen?

Euer Freund zieht bei Euch ein. Vielleicht sogar zusammen mit seinen Kindern. Darf der Vermieter nun mehr Miete verlangen? Wann darf er die Miete erhöhen?

Kann der Vermieter die Miete erhöhen, weil auf einmal mehr Menschen in der Wohnung leben? Das ist die Frage eines unserer User.

Der Fall war folgender:

Der Vater lebte mit den beiden Kindern alleinerziehend in der Wohnung. Dann lernte er eine neue Lebensgefährtin kennen, die hatte ebenfalls ein Kind. Sie zog dann zu ihm und auf einmal wohnten also fünf Personen in dieser Wohnung. Der Vermieter wollte deshalb die Miete erhöhen.

Das darf der Vermieter nicht.

Der Vater hat durchaus das Recht, seine neue Lebensgefährtin zu sich zu holen. Dagegen kann der Vermieter nichts machen und auch nicht dagegen, dass jetzt auf einmal nicht mehr nur drei, sondern fünf Personen in der Wohnung wohnen.

Die einzige Möglichkeit, die der Vermieter gehabt hätte, wäre zum Beispiel zu überprüfen, ob die Wohnung jetzt “überbelegt” ist. So, dazu gibt es auch einen Anhaltspunkt. Man sagt grundsätzlich, so circa zehn Quadratmeter müssen einem erwachsenen Menschen zum Wohnen zur Verfügung stehen. Diese Wohnung hatte 80 Quadratmeter, das heißt wir sind hier weit entfernt von einer Überbelegung. Hätte die Wohnung zum Beispiel nur 30 Quadratmeter gehabt, dann wären die Karten des Vermieters gar nicht so schlecht gewesen, vielleicht eine Kündigung auszusprechen. Aber hier, in diesem Fall, kann unser User ganz beruhigt sein. Er braucht keine Mieterhöhung zu fürchten und der Zuzug seiner neuen Lebensgefährtin samt Kind ist völlig in Ordnung.

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