Mieter, Vermieter & Nachbarn

Darf mein Vermieter die Heizkosten schätzen?

Monika L.: "Ich lebe seit über einem Jahr in meiner Wohnung und habe jetzt von meinem Vermieter die erste Abrechnung über die Heizkosten bekommen. Dabei habe ich bemerkt, dass er die Heizkosten über eine allgemeine Schätzung der letzten Jahre berechnet hat.  Doch wenn mein Vormieter  mehr verbraucht hat als ich, zahle ich das doch jetzt auch mit! Ich habe meinen Vermieter darauf angesprochen, aber er hat behauptet, dass er das dürfe. Stimmt das?"

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Das stimmt nicht!

Man hört leider sehr oft, dass Vermieter genau das machen, aber ich kann Sie beruhigen: Sie müssen solche Rechnungen nicht bezahlen!

Warum?

Denn der Vermieter ist verpflichtet, Ihnen die genauen Kosten in Rechnung stellen, die Sie tatsächlich verbraucht haben. Da darf es sich niemals um eine Schätzung oder einen Durchschnittswert handeln.

Was tun?

Doch damit eine genaue Aufstellung möglich ist, müssen Ihre Werte regelmäßig abgelesen werden. Achten Sie also unbedingt darauf, dass dies geschieht und informieren Sie falls nötig Ihren Vermieter, damit er sich darum kümmert!

Textbezogene Paragraphen / Urteile:

AG Wedding Urt. v. 16.12.2014, 7 C 120/14

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