Das stimmt nicht!
Man hört leider sehr oft, dass Vermieter genau das machen, aber ich kann Sie beruhigen: Sie müssen solche Rechnungen nicht bezahlen!
Warum?
Denn der Vermieter ist verpflichtet, Ihnen die genauen Kosten in Rechnung stellen, die Sie tatsächlich verbraucht haben. Da darf es sich niemals um eine Schätzung oder einen Durchschnittswert handeln.
Was tun?
Doch damit eine genaue Aufstellung möglich ist, müssen Ihre Werte regelmäßig abgelesen werden. Achten Sie also unbedingt darauf, dass dies geschieht und informieren Sie falls nötig Ihren Vermieter, damit er sich darum kümmert!
Textbezogene Paragraphen / Urteile:
AG Wedding Urt. v. 16.12.2014, 7 C 120/14