Ich habe Euch ja schon einmal erzählt, dass derjenige, der unter einem Stehpinkler wohnt, eventuell die Miete mindern kann. Das Gleiche gilt auch für den, der den laut pupsenden Nachbarn oben drüber hat und der tatsächlich von den Darmwinden des Nachbars nachts geweckt wird.
Aber die Frage, die sich stellt:
Darf man überhaupt noch in einer Wohnung im Stehen Pipi machen?
Ist das verboten oder gehört das vielleicht sogar zum gewöhnlichen Gebrauch der Mietwohnung?
Vorgefallen war, dass ein Vermieter eine richtig elitäre Wohnung vermietet hat. Das ganze Badezimmer, müsst Ihr Euch vorstellen, war mit strahlendem Marmor ausgestattet. Der Mieter hingegen wusste das nicht so ganz zu schätzen, war ein Banker und der stand dann immer beim Pipi machen und dabei spritzte es. Und es spritzte über Jahre. Und was passierte? Der komplette Marmorboden wurde stumpf. Das schöne, strahlende Bodenlicht ging weg und wir sahen einfach nur noch Flecken und stumpfen Boden. Der Vermieter wollte Schadensersatz und verklagte den Stehtpinkler darauf.
Recht bekommen hat er nicht!
Denn das Gericht hat zu meiner Verwunderung gesagt: Stehtpinkeln gehört zum mietvertraglichen Gebrauch der Wohnung.