Wer zahlt eigentlich dafür, wenn der Herd oder der Kühlschrank in der Mietwohnung kaputt geht? Vermieter oder Mieter?
Zunächst kommt es einmal darauf an, wie groß der Schaden ist.
Ist es eine Kleinigkeit, ist ein Schaden da, der repariert werden kann, dann kommt es darauf an, was steht im Mietvertrag. Hat der Mietvertrag eine sogenannte „Kleinreparaturklausel“, in der zum Beispiel steht, dass der Mieter Kleinstreparaturen zum Beispiel bis zu 75 Euro selber bezahlen muss, dann ist es Sache des Mieters.
Ist die Reparatur aber größer oder aber es fehlt so eine Klausel im Mietvertrag, dann muss der Vermieter bezahlen.
Wenn der Herd oder der Kühlschrank so kaputt ist, dass er ausgetauscht werden muss, dann ist es sowieso Sache des Vermieters, wenn beide Sachen mitvermietet sind. Denn der Vermieter ist verantwortlich dafür, dass auch die Bestandteile der Mietwohnung in Ordnung sind, denn dafür zahlt ja der Mieter eben die Miete.
Und jetzt stellt sich die Frage, was ist denn, wenn die Sachen ausgetauscht werden. Kann dann vielleicht der Vermieter die Miete erhöhen?
Nein, das kann er nicht. Denn die Miete, die bezahlt wurde, die wird auch dafür bezahlt, dass der Herd und der Kühlschrank abgenutzt werden. Natürlich im normalen Rahmen. Also, auch eine Mieterhöhung fällt aus.